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Alt 11.07.2008, 21:08   #2 (permalink)
dernagler
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also wenn man es aus betriebswirtschaftlicher sicht sieht und anders kann man es wohl kaum, da es keine endgültige antwort gibt, dann sind alles nebenkosten, die nicht direkt mit der ausführung des baus zu tun haben...
zum beispiel der gang zum nortar für die verträge, der anwalt, die gebühren bei der örtlichen gemeinde usw.

es ist mehr oder weniger eine definitionsfrage, "was nicht direkt mit dem Bau zu tun hat", so könnten die nachfertigungen oder der garten auch zu den nebenkosten gezählt werden, aber für eine private person ist diese einstufung ohnehin eher sinnlos...

du musst nur wissen was auf die alles zukommt, ob das nun haupt oder nebenkosten sind...
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