Hallo Yves,
Der Vertragsinhalt, der sich bezogen auf Ihre Frage weitgehend aus dem Baubeschrieb ergibt, ist bindend.
Das betrifft Preise (die erwähnten Katalogpreise) und vor allem Leistungen. Abweichungen vom Baubeschrieb sind Vertragsänderungen; zusätzliche Leistungen (nicht bereits im Vertrag vereinbarte Leistungen), die Verrechnung von minder- und höherwertigen Leistungen etc. wären Vertragsänderungen.
Auf Vertragsänderungen kann man also nicht "bestehen", da müssen beide Vertragspartner schon einhelliger Meinung sein.
Diese Belange müssten eigentlich vor Vertragsunterzeichnung geprüft/geregelt werden, am besten mit einem Fachmann. Nach Vertragsabschluss ist man auf good will des Vertragspartners angewiesen.
Noch ein Tipp: Lassen Sie das Baukonto von Ihrer Bank führen; sie prüft sehr genau, wohin die Zahlungen geleistet werden und ob diese mit dem Kostenvoranschlag übereinstimmen.So können Zahlungsflüsse aufmerksam verfolgt werden.
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