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Alt 19.10.2009, 23:40   #4 (permalink)
BauLine
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Hoi connectmeto,

es ist nun mal üblich, dass im GU-Vertrag nur das Budget (Brutto-Preise ohne Rabatte) als Kalkulationsangabe eingestellt ist. Wer die Rabatte erhält sollte Dir in der Zwischenzeit bekannt sein. Hättest Du von Beginn an auf diese Positionen geachtet, evtl. abgeklärt was der Minderpreis wäre, wenn Du die Leistung herausnehmen würdest, hättest Du auch erfahren, dass von den genannten 15 wohl nur noch 9 Tausend Stutz verbleiben... also das, was man Dir nachgelassen hätte. Ist in der Schweiz nun mal so üblich.
Ich nehem an, um dies aussuchen zu können (bzw. müssen) wurde Dir "Richner/Sanitras & Co." vorgegeben? Dass Du hier keine Schnäppchenpreise oder gar Rabatte bekommst ist aber klar? Wenn, dann bekommt die der Sanitär/Heiziger bzw. GU.

Das ist leider so intransparent gestaltet, dass Du eigentlich als Baulaie Dir vor Vertragunterzeichnung einen Bauberater hättest nehmen sollen, der Baubeschrieb und Vertrag für Dich, in Deinem Sinne überprüft und solche Dinge auflistet um sie ändern zu können. Das hast Du vermutlich nicht getan?

Im Prinzip kannst Du die Leistungen immer noch herausnehmen, aber die Gutschriften werde kläglich sein, zudem wird der GU Dich mit der Leistung erst nach Bauende anfangen lassen. Das wiederum geht im baulichen Ablauf nur bei Küchen. Also wirs Du wohl bleiben und die "Kröte" mit den Mehrpreisen schlucken müssen. Oder, wenn der Bau erst in der Entstehung ist, nimm Dir einen Bauberater zur Seite um mögliche weitere Probleme zu vermeinden.
Du wirst ja zudem noch im Vertrag die Klausel mit dem Honorarzuschlag für die Änderungen/Mehrungen haben! Also rechne gut und entscheide richtig.
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l.g. BauLine

Geändert von BauLine (19.10.2009 um 23:42 Uhr)
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