Hallo faann,
Die Grenzabstände zwischen Fassaden und Grundstücksgrenzen werden kantonal geregelt, das kann also von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfallen.
Für Basel-Landschaft habe ich Daten; hier würde für Ihr Beispiel gelten:
Für Fassadenlänge 6-12m und 1 Geschoss 2,5m Grenzabstand, bei 2 Geschossen 3m Grenzabstand, bei 3 Geschossen 4m Grenzabstand...
Quartierspläne können das auch anders regeln.
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