Hallo nochmal,
Diese Angaben zu den Grenzabständen sind Mindestanforderungen zumindest für diesen einen Kanton, zumal, wie schon angedeutet, Quartierspläne andere Abstände fordern könnten. Wie das in den anderen 25 Kantonen aussieht, kann ich nicht sagen, wird aber ähnlich sein.
Ob nun einzelne Gemeinden im ländlichen Raum Ausnahmen zulassen, müsste man dort erfragen
Praktisch von Bedeutung ist Ihre Rechnung nicht, da Sie kaum ein Grundstück finden werden, das der geplanten Hausgröße plus Grenzabstände entsprechen wird, müsste ja massgeschneidert sein. Aber nach kleinen Grundstücken kann man schon suchen und dann überlegen, wie groß das Haus mit Einbeziehung der Grenzabstände sein dürfte und schauen, ob's für einen persönlich passt.
Diese Grenzabstände sind schon nötig; hat ja keinen Sinn heutzutage, wenn man nur 2-3m Abstand zum Nachbarhaus hätte. Licht, Luft und Rettungsmöglichkeiten erfordern diese Abstands-Vorgaben.
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