Hallo neela,
Mit Dach geschlossen oder nicht, das das wohl nichts zu tun; so wie ich das verstehe, bedarf jedes Gebäude, jede Anlage etc. das fest mit dem Erdboden verbunden ist einer Baubewilligung. Ihr "Gerüst" wird in diesem Sinne eine Anlage sein.
Im
Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG) des Kantons Aargau steht in den Paragraphen 59ff,
dass alle Bauten und Anlagen und ihre im Hinblick auf die Anliegen der Raumentwicklung, des Umweltschutzes oder der Baupolizei wesentliche Umgestaltung, Erweiterung oder Zweckänderung sowie die Beseitigung von Gebäuden der Bewilligung durch den Gemeinderat bedürfen .
Der Gemeinderat kann aber
Bauvorhaben, die weder nachbarliche noch öffentliche Interessen berühren, nach schriftlicher Mitteilung an direkte Anstösser ohne Auflage, Veröffentlichung und Profilierung bewilligen.
Die Bewilligung des Baus ihrer Sitzplatzüberdachung wird demnach nichts Kompliziertes werden.
Link zum BauG: 713.100