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Alt 25.02.2010, 22:13   #2 (permalink)
Hertweck
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Hallo,

Also, ich bezweifle, dass die Gewinnmarge eines GU nur bei 2% liegt; das kann nicht angehen - das wäre kein Gewinn, das wäre eher eine Art von Aufwandsentschädigung.

Verhandeln Sie mit dem GU, einfach verhandeln. Ein gewisses Hindernis beim Verhandeln sehe ich im Reservationsvertrag. Könnten Sie zurücktreten, wenn Sie (als Druckmittel) wollten? Das kann bezweifelt werden; ich habe aber im Internet bisher nichts zu Reservationsverträgen in Bezug auf GU-Verträge gefunden.
In Deutschland gibt es z.B. keine Reservationsverträge; die werden dennoch gerne von den GU angeboten, sind aber schon ein Werkvertrag - Rücktritt nur bei finanziellen Einbussen möglich.
Wie gesagt, für die Schweiz habe ich da noch nichts Adäquates gefunden- deshalb sollten Sie einfach verhandeln, und zwar als gleichberechtigter Vertragspartner, nicht als Bittsteller. Stellen Sie Forderungen setzen Sie Grenzen - und schauen, was dabei herauskommt.
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