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Alt 26.02.2010, 16:27   #3 (permalink)
BauLine
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Zitat:
Zitat von Hertweck Beitrag anzeigen
Da dürfte es weder Probleme noch Mehrkosten geben;

"Bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten oder 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gilt für Staatsangehörige aus der EU-17 ein bewilligungsfreies Meldeverfahren, d. h. es wird keine Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung mehr benötigt."

Also, kein Problem bei Interesse an Fertighäusern aus dem Wirtschaftsbereich der EU.
Hallo,

ganz so einfach ist es nicht!

Das ist Bauhauptgewerbe und da gilt Anmeldung mit Lohnnachweis ab dem ERSTEN TAG...! Bei falscher Anmeldung oder nicht Nachweis des Vergleichslohnes gibts Ärger.. der kann richtig ins Geld laufen. Abgesehen davon, dass manche schon an der Grenze zurückgeschickt werden... Im Zuge meiner Tätigkeiten alles schon erlebt, bzw. erfahren.

Zudem kommen Kosten hinzu für Zoll, Einfuhrsteuer, zudem der Lohnausgleich, gerade bei Firmen aus dem billigen Osten.. das nützt vor Ort nichts...ab dem 1. Tag gelten die Schweizer Löhne!
Auch kommt der Transport (Gewicht und Entfernung) ab der Grenze hinzu...

Also alles nicht so easy ..... geht aber, wenn man alles beachtet und sich an die Gesetze der Schweiz hält... und die Anmeldung geht auch online!
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l.g. BauLine
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