Hallo Bauline,
Für Firmen aus Deutschland oder Polen (beide EU) gelten Ihre Ausführungen nicht ganz so wie geschildert; grundsätzlich fällt bei Waren, welche CH- oder EU-Ursprung haben, kein Zoll an.
Einfuhrumsatzsteuer fällt an, dafür zahlt der schweizer Kunde keine deutsche oder polnische Umsatz(Mehrwert-)steuer.
Wenn man Arbeitnehmer in die Schweiz entsendet, ist man verpflichtet, spätestens acht Tage vor Ausübung der Dienstleistung eine Meldung nach Artikel 6 des Schweizer Entsendegesetzes und der Schweizer Entsendeverordnung vorzunehmen. Das dürfte für renomierte Firmen kein Problem darstellen - ich meine, in der Schweiz wird dauernd von EU-Ausländern gebaut, ohne, dass damit auch gegen schweizer Gesetze verstossen würde.
Für die deutschen (oder generell EU-) Fertighausfirmen, die exportieren, sind das alles keine Neuigkeiten.
Aber, wie Sie schreiben: Alles nicht so easy, geht aber, wenn man alles beachtet und sich an die Gesetze der Schweiz hält.
Und man sollte schon davon ausgehen, dass EU-Firmen sich an schweizer Gesetze halten.
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