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Alt 28.02.2010, 00:58   #6 (permalink)
Hertweck
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Hallo nochmal,

Sie haben Ihre Erfahrungen aus der erlebten Praxis; aus der Theorie sind mir die betreffenden Artikel des schweizer Entsendegesetzes bekannt, auch die Allgemeine Meldepflicht von wegen "Acht Tage im Voraus müssen EU/EFTA-Staatsangehörige..." und dass für das Bau- und Baunebengewerbe die Meldung verpflichtend ist- aber nichts anderes habe ich ja auch geschrieben, deshalb verstehe ich nicht ganz Ihre Einwände:
Zitat:
Also, bitte nicht so einfach sagen das geht... !
Die Gesetze sind ja nunmal dafür da, dass das gesetzlich Geregelte auch funktioniert; dass der eine oder andere ohne gute Beratung nicht durch den Gesetzesdschungel kommt, ist ja auch klar. Ist nunmal nicht "so einfach", sollte aber bei ordentlicher Vorbereitung dennoch gehen.

Wir sollten jetzt keinen Auslegungsstreit entfachen; ich sehe die ganze Sache eher positiv (wenn man weiss, an welche Gesetze man sich halten muss, hält man sich eben an diese Gesetze - einfach); Sie sehen eher die Schwierigkeiten, die sich aus der Unkenntnis der Gesetze ergeben können (Gesetz? Was für'n Gesetz - hab ich nie gehört... Probleme).

Ich denke, wir sind uns einig, dass man eine seriöse EU-Fertighausfirma demnach vorallem daran erkennt, dass man als schweizer Kunde Auskünfte bezüglich der Kenntnis der betreffenden Gesetze bekommt; man weiss dann zumindest, dass der ausgewählten Fertighausfirma klar ist, was es bedarf, in der Schweiz zu arbeiten, bzw.arbeiten zu lassen.

Geändert von Hertweck (28.02.2010 um 01:00 Uhr)
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