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| Allgemeines / Ideenfindung / Planung Allgemeine Fragen zu Bauen, Bauweisen, Haus-Typen, Bauplanung... |
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#1 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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Grüezi
ich beschäftige mich grade mit Fertighäusern. Wie ist das denn in der Schweiz wenn man beispielsweise eine deutsche oder gar polnische Fertighaus Firma engagieren würde? Was kommt denn da von amtlicher seite auf mich / die Firma zu? Gibts da extra kosten? Arbeitsgenehmigung und lauter so Sachen? Wer hat da erfahrung und wäre so nett mich ein bissel einzuweihen? Danke Vielmal |
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#2 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 04.09.2009
Ort: Neustadt an der Weinstrasse, Deutschland, Rheinland-Pfalz
Beiträge: 172
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Hallo,
Da dürfte es weder Probleme noch Mehrkosten geben; gehen Sie einfach davon aus, dass Fertighausfirmen, die in der Schweiz inserieren bzw. bauen, die Arbeitskonditionen kennen - dürfte kein Problem für die Käufer sein. Oft ist es ja so, dass die Fertighausfirmen aus dem Ausland eben im Ausland produzieren; die Häuser werden dann in Ungarn, Polen... vorgefertigt und meist mit ortsansässigen Firmen/Zimmerleuten errichtet. Es gibt aber dahingehend auch Abkommen zwischen der EU und der Schweiz: "Bei Aufenthalten bis zu 3 Monaten oder 90 Arbeitstagen pro Kalenderjahr gilt für Staatsangehörige aus der EU-17 ein bewilligungsfreies Meldeverfahren, d. h. es wird keine Arbeits- bzw. Aufenthaltsbewilligung mehr benötigt." Auch wird wird auf Vorlage eines Arbeitsvertrages von mehr als drei Monaten und weniger als einem Jahr EU-Angehörigen eine Kurzaufenthaltsbewilligung erteilt. Mehr als ein paar Monate dauert es nicht ein (Ausbau-)Fertighaus zu errichten. Also, kein Problem bei Interesse an Fertighäusern aus dem Wirtschaftsbereich der EU. |
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#3 (permalink) | |
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Benutzer
Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 39
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Zitat:
ganz so einfach ist es nicht! Das ist Bauhauptgewerbe und da gilt Anmeldung mit Lohnnachweis ab dem ERSTEN TAG...! Bei falscher Anmeldung oder nicht Nachweis des Vergleichslohnes gibts Ärger.. der kann richtig ins Geld laufen. Abgesehen davon, dass manche schon an der Grenze zurückgeschickt werden... Im Zuge meiner Tätigkeiten alles schon erlebt, bzw. erfahren. Zudem kommen Kosten hinzu für Zoll, Einfuhrsteuer, zudem der Lohnausgleich, gerade bei Firmen aus dem billigen Osten.. das nützt vor Ort nichts...ab dem 1. Tag gelten die Schweizer Löhne! Auch kommt der Transport (Gewicht und Entfernung) ab der Grenze hinzu... Also alles nicht so easy ..... geht aber, wenn man alles beachtet und sich an die Gesetze der Schweiz hält... und die Anmeldung geht auch online!
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l.g. BauLine |
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#4 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 04.09.2009
Ort: Neustadt an der Weinstrasse, Deutschland, Rheinland-Pfalz
Beiträge: 172
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Hallo Bauline,
Für Firmen aus Deutschland oder Polen (beide EU) gelten Ihre Ausführungen nicht ganz so wie geschildert; grundsätzlich fällt bei Waren, welche CH- oder EU-Ursprung haben, kein Zoll an. Einfuhrumsatzsteuer fällt an, dafür zahlt der schweizer Kunde keine deutsche oder polnische Umsatz(Mehrwert-)steuer. Wenn man Arbeitnehmer in die Schweiz entsendet, ist man verpflichtet, spätestens acht Tage vor Ausübung der Dienstleistung eine Meldung nach Artikel 6 des Schweizer Entsendegesetzes und der Schweizer Entsendeverordnung vorzunehmen. Das dürfte für renomierte Firmen kein Problem darstellen - ich meine, in der Schweiz wird dauernd von EU-Ausländern gebaut, ohne, dass damit auch gegen schweizer Gesetze verstossen würde. Für die deutschen (oder generell EU-) Fertighausfirmen, die exportieren, sind das alles keine Neuigkeiten. Aber, wie Sie schreiben: Alles nicht so easy, geht aber, wenn man alles beachtet und sich an die Gesetze der Schweiz hält. Und man sollte schon davon ausgehen, dass EU-Firmen sich an schweizer Gesetze halten. |
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#5 (permalink) | |
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Benutzer
Registriert seit: 25.09.2008
Beiträge: 39
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Zitat:
Das was Sie aufführen ist die Maximalzeit innerhalb der erleichterten Einreise und Arbeitsabwicklung! (90 Tage....) Das hat aber nichts damit zu tun, dass alle Arbeiter im B A U H A U P T G E W E R B E.. wozu der Bau nun mal zählt (und zwar ALLE Gewerke) sich ab dem 1.Tag bereits melden müssen! In der von Ihnen erwähnten Spanne von mind. 8-10 Tage vorher.. und zwar bei der Einwohnermeldebeörde des jeweiligen Kantons, welcher die Meldung an die Gemeinde weiterleitet, von wo aus dies auch überprüft wird! Das andere trifft Selbständige oder ander Berufsgruppen... NICHT den Bau! Da ich ja auch in der Schweiz tätig bin, dazu auch deutsche Handwerker z.T. beauftrage, habe ich dies schon oft mitgemacht... bzw. für sie erledigt. Und genau so wie Sie es schreiben, machen dies auch die Ausbau-Handwerker-Trupps der betreffenden Unternehmen.. und wundern sich, wenn an der Grenze halt ist! Da ich auch Schweizer Bauherren, welche mit DE oder CH-GUs bauen betreue, habe ich auch dies schon erleben können. Von namhaften deutschen Firmen.. spez. von denen, welche nicht selbst den Innenausbau machen.. oder Keller erbauen... Im Zuge der Bauberteuung Schweizer Kunden wurde mir auch schon erklärt, gerade seitens eines Herstellers aus Polen (auch in DE vertreten) dass sie sich genau aus diesen Gründen aus der Schweiz vorerst zurück gezogen haben... eben weil sie dachten.... ach geht einfach so... ist aber nicht! Zudem, das bitte ich Sie doch zu beachten.. gerne können Sie dies auch in der Schweiz selbst nochmals klären, gilt ab dem 1.Tag der Arbeit in der Schweiz, der dortige Mindestlohn für diese Berufsgruppe in diesem Kanton! Wer das nicht vorher nachweist und dem Mitarbeiter auch zahlt, dem drohen seitens der CH, Bussen bis 40.000,. CHF inkl. Arbeitsverbot. Also, bitte nicht so einfach sagen das geht... ! So ist es eben nicht und Beispiele habe ich aus meiner Praxis auch sammeln können. Die grossen Unternehmen beherrschen das Spiel sicherlich.. zumal aber auch sie meist, um das zu umgehen, auf Schweizer Handwerker zurückgreifen... Auch weil es in der Schweiz noch so kleine "Hoheitsbereiche" gibt, worin man als Nichtschweizer, nicht hingelangt.
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l.g. BauLine |
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#6 (permalink) | |
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Moderator
Registriert seit: 04.09.2009
Ort: Neustadt an der Weinstrasse, Deutschland, Rheinland-Pfalz
Beiträge: 172
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Hallo nochmal,
Sie haben Ihre Erfahrungen aus der erlebten Praxis; aus der Theorie sind mir die betreffenden Artikel des schweizer Entsendegesetzes bekannt, auch die Allgemeine Meldepflicht von wegen "Acht Tage im Voraus müssen EU/EFTA-Staatsangehörige..." und dass für das Bau- und Baunebengewerbe die Meldung verpflichtend ist- aber nichts anderes habe ich ja auch geschrieben, deshalb verstehe ich nicht ganz Ihre Einwände: Zitat:
Wir sollten jetzt keinen Auslegungsstreit entfachen; ich sehe die ganze Sache eher positiv (wenn man weiss, an welche Gesetze man sich halten muss, hält man sich eben an diese Gesetze - einfach); Sie sehen eher die Schwierigkeiten, die sich aus der Unkenntnis der Gesetze ergeben können (Gesetz? Was für'n Gesetz - hab ich nie gehört... Probleme). Ich denke, wir sind uns einig, dass man eine seriöse EU-Fertighausfirma demnach vorallem daran erkennt, dass man als schweizer Kunde Auskünfte bezüglich der Kenntnis der betreffenden Gesetze bekommt; man weiss dann zumindest, dass der ausgewählten Fertighausfirma klar ist, was es bedarf, in der Schweiz zu arbeiten, bzw.arbeiten zu lassen. Geändert von Hertweck (28.02.2010 um 00:00 Uhr). |
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#7 (permalink) | |
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Gast
Beiträge: n/a
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