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Neuer Benutzer
Registriert seit: 10.07.2009
Beiträge: 1
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Muss ein selbständiger Architekt in der Schweiz über einen Berufshaftpflicht-Versicherungsschutz verfügen? Wer kann mir zu diesem Thema etwas konkretes und verbindliches sagen?
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Interessengemeinschaft Altbau Ihr kompetenter Partner für Umbauten und Renovationen |
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#2 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 23.08.2011
Ort: Heilbronn
Beiträge: 1
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Die Frage ist nicht ohne!
Grundsätzlich ist keiner vor Fehlern geschützt auch nicht bei der Weiterverarbeitung von bereits vorgegebenen Daten und Werte! Daher kann jedem immer ein Fehler unterlaufen und daher ist eine solche Absicherung auch sinnvoll! Die Beiträge liegen zwischen 1.000 EUR und ......nach oben je nach Umsatz und Unternehmensgröße. Problematisch wird’s auch, wenn man Quereinsteiger ist und nicht studiert hat oder keine Fachausbildung nachweisen kann. Aktuell zeichnen sowieso nur noch 7 Gesellschaften am Markt das Risiko. Noch Problematischer wird’s, wenn man pauschal nicht nach HOAI abrechnet. Viele unterhalten hier unnütze Verträge, die nämlich genau dies fordern, nach HOAI abzurechnen und dies Menschen wissen es oft nicht, erst im Leistungsfall :-( Darum...drum Prüfet wer sich bindet oder beschafft sich ein Fachmakler wie wir es sind hierfür, der dafür haftet korrekt einzudecken und abzusichern! Sie sollten auch wissen, dass bei der Verarbeitung von vorgegeben Daten und Zahlen seitens eines Architekten immer eine Mithaftung besteht, auch wenn der Fehler nicht bei Ihnen liegt. Wussten Sie nicht ? Macht nichts, dafür haben wir es Ihnen mal erklärt. Ebenso sollten Sie wissen, dass Sie für Vermögensschäden persönlich haften. Dies bedeutet auch wenn Sie versuchen sollten sich durch eine juristische Gesellschaft zu schützen und hier ein "Deckmantel" um sich bauen, dass Vermögensschäden immer auf den Privatbereich übergreifen können und somit Ihr privates Vermögen angreifen. Wussten Sie nicht ? Macht nichts, dafür haben wir es Ihnen mal erklärt. Wie Sie sehen, ist diese Versicherung nur für den Architekten eine Pflichtversicherung. Wieso also nicht für den Bautechniker ? Nun, dieser plant ja nicht direkt ;-). Er haftet ja nur direkt für die Fehler des Architekten. Hilft aber auch nichts, wenn das Gericht eine Teilschuld/Mitschuld erklärt. Daran dachten Sie noch gar nicht ? Macht nichts, dafür haben wir es Ihnen hier mal mitgeteilt. Ebenso sollten Sie darüber nachdenken, warum man diese Versicherung immer mehr von Ihnen als Nachweis fordert, damit Sie einen Auftrag erhalten....weil Sie diese nicht von Gesetzes wegen brauchen ? Diese Begründung klingt komisch und irgendwie nicht logisch. Wie ist das gleich noch mals mit der Privathaftpflichtversicherung....auch eine die man von gesetztes wegen nicht braucht! Aber warum steckt da über all das Wort:"pflicht" mit drin. Werbemache der Versicherer ? Gruß T. Klenk
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#3 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 04.09.2009
Beiträge: 391
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Hallo Herr Klenk,
die Ausgangsfrage betraf Architekten in der Schweiz, Sie antworten bzgl. Berufshaftpflicht in Deutschland. Dennoch möchte ich zwei/drei Ihrer Ausführungen klarstellen: "Architekt" ist eine geschützte Berufsbezeichnung; man hat vorher studiert und wurde durch die zuständige Architektenkammer fachlich überpfüft. "Seiteneinsteiger" gibt es da heutzutage nicht (naja, nicht mehr, früher mal). Bautechniker haben keine Bauvorlageberechtigung, planen also nicht verantwortlich, sind keine Architekten und brauchen somit keine Architektenhaftpflicht-Versicherung. Der Architekt, der einem Bautechniker seinen Stempel (die Bauvorlageberechtigung) "leiht" macht sich haftbar. Die HOAI ist ein Gesetz; Architekten müssen anhand der HOAI abrechnen.
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