...bin zwar nicht wirklich sicher, als Handwerker hier richtig zu sein, aber vielleicht weiss trotzdem jemand Rat, bin auf jeden Fall um wirklich jeden Hinweis dankbar !!! Wir sind völlig verzweifelt, stehen kurz vor dem totalen Abgrund und können nicht fassen,dass das alles rechtens sein soll.
Sind eine kleine Plattenlegerfirma mit Inhaber und einer Plattenlegerin, also
zwei Mann, bzw.Frau
Versuche mich kurz zu fassen:
Haben über Unternehmer einen etwa 6 Monate dauernden Auftrag als Subunternehmer angenommen.
Nachdem bereits im ersten Monat eine Pfändung über diesen Unternehmer bei der beauftragenden GU eingegangen ist und dieser nach einer ersten Zahlung nicht mehr weiter zahlungsfähig war, wurden wir danach 3mal (Teilzahlungen über erstelltes,also keine Vorschüsse) von der GU direkt bezahlt. Inzwischen hat die GU dem Unternehmer gekündigt, und damit natürlich auch uns.
Wir hätten nicht eine einzige weitere Platte verlegt, wäre da nicht die mündliche Zusage seitens GU gewesen, dass SIE uns bezahlen. Hat auch anstandlos funktioniert, sogar drei mal. Nur jetzt bei der Schlussabrechnung bei welcher es sich für uns um existenzielle 23000 Fr. handelt, jetzt schreibt die GU; dass sie uns zuvor nur entgegenkommenderweise bezahlt hätten, für diese letzte Zahlung aber seien sie nicht mehr verantwortlich sondern hätten wir uns an den bekanntermassen zahlungsunfähigen Unternehmer zu wenden. Das kann doch nicht sein!!!
BITTE BITTE, sag mir jemand, dass das nicht rechtens ist.
Nachdem von den bis dahin 4 fälligen Zahlungen nur die erste vom Unternehmer , die folgenden drei aber von der GU überwiesen wurden, darf und muss doch auch davon ausgegangen werden können, dass auch die Schlussabrechnung von der GU bezahlt wird????!!!!
Ohne Rechtsschutzversicherung und nun auch noch ohne än Stutz im Sack; wer hilft oder weiss Rat... für David der sich trotz der Macht von Goliat nicht vollends unterkriegen lassen will...
BITTE bin um JEDEN Hinweis dannbar! Bitte schnell antworten!
Ganz lieben Dank
herzlich s`Plättli



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