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| Bauland / Verträge / Baurecht-Tipps / Amtliches Fragen zu Bauland, Verträgen, Bewilligungen, Amtlichem... |
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#1 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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hallo
da wir wenig geld haben und sparen müssen würden wir gerne am bauland saparen. will meinen wir wollen weitestgehend auf einen garten verzichten. zumal wir ohnehin auf dem land wohnen und da gibts ja gratis genug grünflächen. jetzt die frage. was sagen denn dazu die bauvorschrifsten so? nehmen wir mal an man redet über ein haus das 8 auf 8 meter groß werden soll. wie groß muß dann das grundstück mindestens sein von amtlicher seite her? danke |
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#2 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 04.09.2009
Ort: Neustadt an der Weinstrasse, Deutschland, Rheinland-Pfalz
Beiträge: 180
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Hallo faann,
Die Grenzabstände zwischen Fassaden und Grundstücksgrenzen werden kantonal geregelt, das kann also von Kanton zu Kanton unterschiedlich ausfallen. Für Basel-Landschaft habe ich Daten; hier würde für Ihr Beispiel gelten: Für Fassadenlänge 6-12m und 1 Geschoss 2,5m Grenzabstand, bei 2 Geschossen 3m Grenzabstand, bei 3 Geschossen 4m Grenzabstand... Quartierspläne können das auch anders regeln. |
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#3 (permalink) |
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Gast
Beiträge: n/a
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danke, sehr hilfreich.
das bedeutet wenn ich bei 8*8 haus mit 2 stöcken in basel bauen will muß mein grundstück mindestens 200 qm haben oder anders gesagt min 14*14 meter haben, richtig? wie sieht denn da die praxis aus? würde ich das genehmigt bekommen in der regel? wäre es möglich diese abstände zu unterschreiten oder sind diese in der regel unumgänglich? also das man zb bei häusern in wenig besoiedeltem gebiet auch weniger genehmigt bekommt zb? bzw die aufteilung eine andere ist. das man beispielsweise auf 2 oder 3 seiten statt 3 meter nur 1 oder 2 meter abstand zum nachbargrundstück hat und in eine richtung dafür etwas mehr? so ein 3 meter streifen ums haus ist ja nicht sonderlich praktisch ![]() danke |
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#4 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 04.09.2009
Ort: Neustadt an der Weinstrasse, Deutschland, Rheinland-Pfalz
Beiträge: 180
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Hallo nochmal,
Diese Angaben zu den Grenzabständen sind Mindestanforderungen zumindest für diesen einen Kanton, zumal, wie schon angedeutet, Quartierspläne andere Abstände fordern könnten. Wie das in den anderen 25 Kantonen aussieht, kann ich nicht sagen, wird aber ähnlich sein. Ob nun einzelne Gemeinden im ländlichen Raum Ausnahmen zulassen, müsste man dort erfragen Praktisch von Bedeutung ist Ihre Rechnung nicht, da Sie kaum ein Grundstück finden werden, das der geplanten Hausgröße plus Grenzabstände entsprechen wird, müsste ja massgeschneidert sein. Aber nach kleinen Grundstücken kann man schon suchen und dann überlegen, wie groß das Haus mit Einbeziehung der Grenzabstände sein dürfte und schauen, ob's für einen persönlich passt. Diese Grenzabstände sind schon nötig; hat ja keinen Sinn heutzutage, wenn man nur 2-3m Abstand zum Nachbarhaus hätte. Licht, Luft und Rettungsmöglichkeiten erfordern diese Abstands-Vorgaben. |
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