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| Bauland / Verträge / Baurecht-Tipps / Amtliches Fragen zu Bauland, Verträgen, Bewilligungen, Amtlichem... |
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#1 (permalink) |
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Neuer Benutzer
Registriert seit: 25.02.2010
Beiträge: 5
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Eigentlich wäre alles klar, wir haben ein Angebot für ein Haus gesehen, das uns gefällt und am richtigen Standort ist und dessen Preis zwar nicht niedrig aber für uns machbar ist. Wir haben mit dem Verkäufer und dem Architekt gesprochen, einen Reservationsvertrag unterzeichnet und Banken wegen der Finanzierung kontaktiert. Wir haben drei Finanzierungszusagen bekommen, d.h. unsere Bonität ist gut und die Belastbarkeit klar gegeben
, doch dann hat uns eine Bank darauf aufmerksam gemacht, dass das Haus 20 bis 30 % zu teuer ist . Wir hatten das nicht ausrechnen können, weil wir die Kubikmeteranzahl sowie die genau Grundstücksgrösse nicht wussten. Da wir viel Wert auf Fairness legen und dies auch immer wieder gesagt haben, fühlen wir uns verar...t und fürchten dass man uns über den Tisch ziehen will . Nächste Woche haben wir ein Gespräch bei dem wir die GU kennenlernen sollen und eigentlich den Kaufvertrag unterschreiben, aber da das Haus mindestens 250'000 CHF zu teuer ist wissen wir nicht was tun. Das Haus ist nicht in einer Gegend, in der man so viel zu zahlen bereit ist. Es gibt zwar nicht viele Häuser auf dem Markt aber in der Preisklasse, selbst wenn es 20 bis 30% billiger wäre gibt es nicht so viele, die Häuser kaufen wollen. Wenn jemand eine Idee hat, wie wir den GU davon überzeugen könnten dass er entweder mit dem Preis min. 20% runter geht weil alles andere Abriss wäre oder aber Mehrleistungen im Wert von CHF 200'000 einbaut (Dazu würde sich ein Anbau eignen, den wir aus Kostengründen wieder verworfen haben, bessere Böden, Fenster, grösseres Budget für Küche, Bäder, Aussenarbeiten, Sonnenschutzmarkisen für alle Terrassen, etc. ) oder sollen wir es gar nicht versuchen, weil kein integrer Verkäufer solche Wucherpreise verlangen würde? In der Handelszeitung stand, dass die Marge von GU im Schnitt 2% sein unserer hat stolze 20% für sich eingeplant. Sein Kubikmeterpreis liegt min. CHF 220 über dem Durchschnitt... |
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#2 (permalink) |
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Moderator
Registriert seit: 04.09.2009
Ort: Neustadt an der Weinstrasse, Deutschland, Rheinland-Pfalz
Beiträge: 172
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Hallo,
Also, ich bezweifle, dass die Gewinnmarge eines GU nur bei 2% liegt; das kann nicht angehen - das wäre kein Gewinn, das wäre eher eine Art von Aufwandsentschädigung. Verhandeln Sie mit dem GU, einfach verhandeln. Ein gewisses Hindernis beim Verhandeln sehe ich im Reservationsvertrag. Könnten Sie zurücktreten, wenn Sie (als Druckmittel) wollten? Das kann bezweifelt werden; ich habe aber im Internet bisher nichts zu Reservationsverträgen in Bezug auf GU-Verträge gefunden. In Deutschland gibt es z.B. keine Reservationsverträge; die werden dennoch gerne von den GU angeboten, sind aber schon ein Werkvertrag - Rücktritt nur bei finanziellen Einbussen möglich. Wie gesagt, für die Schweiz habe ich da noch nichts Adäquates gefunden- deshalb sollten Sie einfach verhandeln, und zwar als gleichberechtigter Vertragspartner, nicht als Bittsteller. Stellen Sie Forderungen setzen Sie Grenzen - und schauen, was dabei herauskommt. |
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| Stichworte |
| gu-marge, kaufpreis, preisverhandlung |
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