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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard parkplatz auf landwirtschaftsgut möglich

    Guten Abend in die Runde

    Ich habe eine spezielle Frage!!

    Ich möchte einen Anhänger auf landwirtschaftlichem Gut abstellen. Dem Bauern würde ich eine "Parkgebühr" entrichten. Ist für mich natürlich eine günstige variante. Ist es aber auch legal? Könnte es ggf. Probleme geben, da das Land nur als ackerland, jedoch nicht als Parkplatz genutzt werden darf?

    • Was für Vorschriften müssen dabei eingehalten werden?
    • Wie und wo kann ich mich in dieser Angelegenheit informieren?

    Ich bedanke mich im Voraus für nützliche Antworten!





  2. #2
    Moderator Avatar von Hertweck
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    Standard

    Hallo,
    Fragen Sie am besten bei der Gemeinde nach, in deren Bereich der "Parkplatz" sich befinden soll.
    Die örtlichen Bauvorschriften sind in der Schweiz zu unterschiedlich, im Detail oft von Gemeinde zu Gemeinde, als dass ich eine sichere Antwort geben könnte - also besser die Gemeinde anfragen.

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    2

    Standard

    Guten Tag Hertweck

    Es geht mir ja nicht darum einen Parkplatz zu bauen sondern nur darum meinen Anhänger dort in der vorhandenen Wiese hinzustellen. Braucht es denn dafür eine Bewilligung?

    Besten Dank im Voraus!

  4. #4
    Moderator Avatar von Hertweck
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    413

    Standard

    Hallo nochmal,
    Genau das weiss ich nicht, kann ich nichts dazu sagen, weil die Gemeinden so etwas selbst bestimmen. Vieles kann dafür und dagegen sprechen, einen Anhänger einfach auf eine Wiese zu stellen - wie gesagt, am besten bei der entsprechenden Gemeindeverwaltung nachfragen.

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