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Ergebnis 1 bis 2 von 2
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Standard Definition "Wohnbereich"

    Hallo zusammen

    Wir sind im Begriff, eine Eigentumswohnung zu erwerben. Beim Baubeschrieb, denn wir vom Architekten bekommen haben, ist eine Definitionsfrage aufgetaucht.

    Beim Punkt Lammellenstoren steht folgendes:
    Verbundraffstoren VR 90 mit verstärkten Lamellen aus thermolackiertem Aluminum mit eingewalzter Kunsstofflippe. Führungsschiene aus Alu farblos eloxiert, mit Geräuschdämpfungsanlage. Bedienung mit Gelenkkurbel inkl. Kurbelhalter. Motorisiert Ausführung bei sämtlichen Fenster des Wohnbereichs. (Wohnen, Essen, Küche, Büro, Zimmer)

    Aus meiner Sicht heisst dass, dass alle Storen motorisert sind, ausser Bad, Keller, Waschküche. Der Architekt meint jedoch, "Wohnbereich" sei nur Wohnen/Essen. Nicht die Zimmer. Das was in Klammer stehe würde sich einfach darauf beziehen, wo es überhaupt überall Storen hat.

    Ist im Baugesetz irgendwo definiert, was der Begriff "Wohnbereich" beinhaltet?

    Kira





  2. #2
    Moderator Avatar von Hertweck
    Registriert seit
    04.09.2009
    Beiträge
    413

    Standard AW: Definition "Wohnbereich"

    Hallo Kira,
    nein, "Wohnbereich" ist nirgends definiert - das kann ja alles sein, auch Wohnküche, Wohnkeller, Wohnbad...

    Am besten schauen Sie sich die Planzeichnungen an; wie werden die einzelnen Räume benannt; vielleicht finden Sie hier den Begriff "Wohnbereich".

    Aber da Sie erst im Begriff sind, eine Wohnung zu erwerben, ist für Sie die Aussage des Architekten wichtig. Wenn Ihnen zusagt, dass die motorisierten Lamellenstoren nur für Wohnen/Essen angeboten werden, sollte dem Kauf nichts im Wege stehen. Möchten Sie überall motorisierte Storen, fragen Sie nach dem Aufpreis.

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