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Ergebnis 1 bis 3 von 3
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Beiträge
    1

    Standard Was bedeutet das "Baurecht" ?

    Hallo,

    Wir überlegen uns eine Wohnung zu kaufen. In der Beschreibung wird folgendes angegeben:

    Wohnungen, Garage und Abstellplatz befinden sich im Baurecht. Der Vertrag läuft bis 2081. Der monatliche Baurechtszins beträgt CHF 1'067.00.

    Was bedeutet denn das "Baurecht"

    Danke für Eure Hilfe





  2. #2
    Moderator Avatar von Hertweck
    Registriert seit
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    413

    Standard AW: Was bedeutet das "Baurecht" ?

    Hallo sama,

    Ein "Baurecht" ist eine Dienstbarkeit, die Eigentum an gebauten Objekten im Sonder-/bzw. Einzellfall regelt; in Ihrem Falle soll über eine solche Dienstbarkeit/ Baurecht die Trennung von Gebäudeeigentum und Grundeigentum begründet werden - was aber in der Schweiz nicht geht - das separate Eigentum an Räumen oder Stockwerken ist unmöglich.
    Der HEV schreibt:
    Nach der gesetzlichen Definition umfasst Stockwerkeigentum den Miteigentumsanteil an einem Gesamtgrundstück, einschliesslich aller darauf erstellten Gebäude, untrennbar verbunden mit dem Sonderrecht, bestimmte Gebäudeteile ausschliesslich zu benutzen und innen auszubauen. Diese Räume im Sonderrecht bilden die sogenannte Stockwerkeigentumseinheit.


    Genau diesen Miteigentumsanteil möchte der Verkäufer der von Ihnen ins Auge gefassten Wohnung über ein sog. "Baurecht" vom Wohnungseigentum trennen.

    Informieren Sie sich genau über die Rechtsnatur des Stockwerkeigentums bevor Sie eine Wohnung bzw. Stockwerkeigentum kaufen. Im Forum kann das nicht bewerkstelligt werden, das ist zu umfangreich.
    Der Hauseigentümerverband Schweiz [HEV] wäre hier eine gute Anlaufstelle.

    Das Stockwerkeigentum ist in einem speziellen Teil des Schweizerischen Zivilgesetzbuches geregelt, und zwar in den Artikeln 712a - t ZGB (SR 210 Artikel 712 A).
    Weiterhin gelten die allgemeinen Bestimmungen des Miteigentums (Art. 647ff. ZGB; SR 210 Artikel 647 C ) sowie die Vorschriften des Vereinsrechts (Art. 64ff. ZGB; SR 210 Artikel 64 B ).

  3. #3
    Neuer Benutzer
    Registriert seit
    09.11.2011
    Beiträge
    2

    Standard AW: Was bedeutet das "Baurecht" ?

    Als wir noch in Deutschland gewohnt haben (mittlerweile auch schon fast 10 Jahre her) sind wir auch öfter mal mit dem Baurecht in Konflikt geraten. In der Schweiz hatte ich bisher noch keine Probleme damit aber ich höre auch von deutschen Freunden immer wieder, dass sie genug von den Ämtern haben und sich am liebsten an einen Anwalt hier wenden würden, um ihre Pläne durchzusetzen. Manchmal sind die Vorschriften aber auch komplett unsinnig, da hat man den Eindruck, dass die Bürger damit nur verärgert werden sollen.

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