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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    5

    Standard Zutritttrecht - Durchgangrecht

    Hallo und guten Tag zusammen

    Was ist der Unterschied zwischen einem Zutrittsrecht und einem Durchgangsrecht im Garten?

    Danke für die Antworten





  2. #2
    Moderator Avatar von Hertweck
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    413

    Standard AW: Zutritttrecht - Durchgangrecht

    Hallo Babs,
    das Zutrittsrecht erlaubt dem Rechteinhaber, den Garten zu betreten, um sich dort aufzuhalten - zu verschiedenen Gelegenheiten. Ein Vermieter darf sein Zutrittsrecht beispielsweise nach vorheriger Anmeldung wahrnehmen, um den Garten zu begutachten, die Gartenseite des Hauses zu betrachten (Zustand, Mängel...) usw.

    Das Durchgangsrecht dient alleine dazu, einem Nachbarn den Zugang zu seinem Grundstück zu erlauben (das beispielsweise nur über den Garten erreichbar wäre).

    Rein von der Erscheinung her ist beides ähnlich: Ein Fremder im Garten. Das Durchgangsrecht erlaubt aber nicht den Aufenthalt; der Nachbar darf sich also nicht den Garten betrachten, sich mal kurz hinsetzen oder sowas ähnliches.

    Das Durchgangsrecht muss im Grundbuch eingetragen sein, das Zutrittsrecht ergibt sich aus anderen rechtlichen Verhältnissen: Mietvertrag, Besuchsrecht eines geschiedenen Gatten, hoheitliche Belange (z.B. prüfen von gemeindeeigenen technischen Anlagen).

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    5

    Standard AW: Zutritttrecht - Durchgangrecht

    Hallo Hertweck

    herzlichen Dank für die Antwort.

    bei einem Zutrittsrecht brauche ich also in einem mit Sonderrecht
    versehenden Garten, keine 2 Gartentore damit der Nachbar von
    einer Seite zur anderen Seite "Durchgehen" kann.

    bei einem Durchgangsrecht muss der "Durchgang" gewährt
    sein, also 2 Gartentore.

    Herzliche Grüsse Babs

  4. #4
    Moderator Avatar von Hertweck
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    413

    Standard AW: Zutritttrecht - Durchgangrecht

    Hallo mochmal,
    ja, das ist richtig erklärt - und schön einfach.

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