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Ergebnis 1 bis 4 von 4
  1. #1
    Neuer Benutzer
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    Standard Voll Erschlossen oder einfach Erschlossen ?

    Hallo,

    Ich hab folgendes Problem.
    Ich hab für kurzen Bauland gekauft.
    Im Infopakket heist es das diese Parzelle voll Erschlossen ist.
    Im Praxis ist es aber so, das es kein Kanalistionanschluss auf dieser Parzelle vorhanden ist.
    Ich muss jetzt von mein Parzelle aus ,richting nachbarn (50 meter), und dort an die Schacht anschliessen.
    Das würde ich aber schon noch zahlen, aber jetzt hat diese Nachbar von zein Parzelle aus, die ganze Kanalisation bia zur Strasse damals selber machen lassen . (Hat Ihn damals inkl schächt und alles 15000 CHf gekostet)
    Ich soll jetzt Ihnen da die Helfte von bezahlen,weil es ja ein Privat Leitung ist.

    Muss ich das jetzt wirklich zahlen ?? (ich hab das ja von anfang an nicht gewust) ,oder muss jetzt den Ehemalige Grundeigentümer das Zahlen ???

    Ich hab wirklich kein Ahnung wass ich jetzt machen soll.

    Was heist eigenlich Voll Erschlossen genau ?
    Hierüber haben ja viele ein andere meinung.

    Hoffe das jemand mein Frage beantworten kan.

    gr,Henko





  2. #2
    Benutzer
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    Standard

    also es hat sich dabei in jedem fall um einen kaufvertrag gehandelt... der zu diesem problem geführt hat und d.h. dass dem verkäufer ein verschwiegener, wesentlicher mangel vielleicht angelastet werden kann...(in diesem fall kanst du sozusagen eine wandlung veranlassen und bist in der besten rechtlichen situation, in der er fix dir die kosten gibt)
    es gibt noch abschweichende formen, die zu deinem vorteil gereichen...
    ist der verkäufer auch ein privater oder macht er das geschäftlich... ist auch wichtig...

    auf der anderen seite, bin ich mir gerade nicht sicher, was voll erschlossen genau bedeutet... ich werde das aber für dich in erfahrung bringen...

    du hast ja schon selbst gemerkt, dass es um das geht... bei bauland ... ich frag da einen erfahrenen immobilienbewerter
    ein wenig geduld

  3. #3
    Neuer Benutzer
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    Standard

    Vielen dank für dein schnelles Antworten.
    Verkaufer ist ein Privat Person.
    Er macht das also nicht beruflich.
    (er war aber früher Architect, und hätte es deswegen wissen können)

    Bin gespant auf dein Natwort wegen voll Erschlossen.

    gr, Henko

  4. #4
    Benutzer
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    Standard

    also wenn er privater ist, dann kannst du dich zwar schon mal nicht auf den konsumentenschutz berufen, aber ich habe trotzdem eine gute nachricht für dich...

    ein in österreich gerichtlich vereidigter Sachverständiger für Immobilien hat mir gesagt, dass der begriff "voll erschlossen" folgendes umfasst:
    anbindung für elektrischen strom
    verkehrsanbindung
    zuführung von wasser
    abführung von wasser(sprich deinen kanal)

    also hast du sehr gute chancen da etwas zu bekommen...
    versuche den kaufvertrag für ungültig erklären zu lassen, da bei den eigenschaften über das kaufobjekt keine übereinstimmenden annahmen bestanden bzw. droh das dem verkäufer an und er bezahlt bestimmt

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