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Anschlussfinanzierung

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Geschrieben: 02.02.2010 um 11:54 von HAUSBAU-RATGEBER


Anschlussfinanzierung


Bei einer Anschlussfinanzierung oder Prolongation geht es inhaltlich darum, dass ein laufender Kredit dafür verwendet werden kann, dass eine erneute Zinsbindung festgesetzt wird.

Die Anschlussfinanzierung ist eine Komponente der Baufinanzierung. Vor allem in diesem Einsatzbereich sind Kredite von einer langfristigen Zinsfestschreibung gekennzeichnet. Hier betragen die Laufzeiten meist eine Periode von einer bis zu einer eineinhalben Dekade. Allgemein können Zinsbindungen aber für die Dauer von zwölf Monaten bis zu dreissig Jahres verbindlich festgelegt werden.

Für welchen Zeitrahmen die Zinsbindung gilt, hängt entweder von den Bedürfnissen des Kreditnehmers ab, oder die verbindliche Dauer wird in Abhängigkeit von den geschäftlichen Richtlinien der Kreditgeber festgesetzt. Steht die Laufzeit der Zinsbindung einmal fest, dann stellt sie für den Kreditnehmer eine verbindliche Grösse dar.

In den meisten Fällen endet die Zinsbindung zeitlich gesehen vor der kompletten Tilgung eines Kredites. Hier findet nun die sogenannte Anschlussfinanzierung ihren Einsatzbereich.

Der Kreditnehmer hat bei einer Anschlussfinanzierung zwei Optionen, denn er kann diese sowohl vor dem Ende der Zinsbindung als auch danach beanspruchen.

Die erste Möglichkeit einer Anschlussfinanzierung wird dann gewählt, wenn der Kreditnehmer ausserstande ist, die Kreditrestsumme zu diesem Zeitpunkt mit Eigenkapital komplett zu tilgen. Hier kann bereits Jahre vor Beendigung der Zinsfestschreibung eine Anschlussfinanzierung mittels eines Forward-Darlehens getätigt werden. Diese Variante ist vor allem dann für den Kreditnehmer günstig, wenn zukünftig mit einem steigenden Zinsniveau gerechnet wird.

Wenn der Fall eintritt, dass der Kreditnehmer erst nach Ablauf der Zinsbindung eine Anschlussfinanzierung fordert, dann kommt es zu nochmaligen Verhandlungen über die künftige Zinsfestschreibung mit dem kreditgebenden Institut oder auch bei einem ihrer Wettbewerber.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010


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