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Der Auftrag
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Geschrieben: 07.09.2008 um 10:31 von HAUSBAU-RATGEBER
Der Auftrag

Der Auftrag gehört zu den Arbeitsleistungsverträgen. Das Gesetz versteht unter dem Begriff „Auftrag“ nicht dasselbe wie wir in unserer Umgangssprache. Wenn ein Malermeister sagt „ich habe von Herrn Muster den Auftrag erhalten, die Fassade zu streichen“ so ist dies ein Werkvertrag. Sagt ein Immobilien-Treuhänder aber „ich erhielt den Auftrag, für Herrn Muster einen Mieter für sein Haus zu suchen“ handelt es sich um einen Auftrag.
Der Auftrag hat eine grosse praktische Bedeutung. Dieser Vertragstyp bildet nämlich nach Art. 394 Abs. 2 OR ein Sammelbecken für alle Arbeits- und Dienstleistungsverträge, die nicht als Arbeitsvertrag oder Werkvertrag angesehen werden müssen.
Mit der Annahme eines Auftrages verpflichtet sich der Beauftragte, für den Auftraggeber die ihm übertragenen Geschäfte vertragsgemäss zu besorgen.




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