Das Ausfallsrisiko stellt die potenziale Gefahr dar, dass einem kreditierenden Institut die vereinbarten Rückzahlungsraten für einen gewährten Kredit vorenthalten werden. In einem solchen Fall entstehen der Bank grosse finanzielle Verluste.
Diese resultieren einerseits daraus, dass die Tilgungsraten nicht mehr beglichen werden sowie dass auch die dazugehörigen Zinseinnahmen ausbleiben. Des Weiteren hat das Geldinstitut dem Kreditnehmer zugesichert, ihm die vereinbarten finanziellen Mittel für die Kreditlaufzeit zur Verfügung zu stellen. Da die Banken mit den bereitgestellten Geldern nicht wirtschaften können, sind auch diese mit einem Ausfallsrisiko behaftet.
Um das Ausfallsrisiko so gering wie möglich zuhalten, haben sie Kreditinstitute einige spezielle Instrumente entwickelt.
Wenn ein Kreditnehmer nicht fristgerecht kündigt, so muss der Kreditnehmer im Fall der Fälle eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen. Mit dieser Massnahme wird einem allfälligen Ausfallsrisiko entgegengewirkt. Die Aufgabe der Vorfälligkeitsentschädigung besteht darin, den durch dien Kreditkündigung hervorgerufenen Kreditausfall finanziell auszugleichen.
Daneben reduzieren Banken ein Ausfallsrisiko aber bereits im Vorfeld, indem sie den potenziellen Kreditnehmer einer Bonitätsprüfung unterziehen. Hier wird die gesamte wirtschaftliche Situation des Betroffenen offen gelegt und nach spezifizierten Kriterien einer Bewertung unterzogen. Erst wenn eine befriedigende Bonität des Kreditnehmers feststeht, wird ihm ein Kredit gewährt.
Eine weitere Massnahme, um das Ausfallsrisiko zu reduzieren stellt der Umstand dar, dass Banken spezielle Produkte im Angebot haben, um das Ausfallsrisiko einzudämmen. Hier steht ihnen zum Beispiel die Möglichkeit offen, den Kreditnehmer kombinierte Kredite und Darlehen zu offerieren, welche mit ihren verschieden ausgestalteten Komponenten ein allfälliges Ausfallsrisiko minimieren. Ein Beispiel dafür ist zum Beispiel die Verknüpfung eines variablen Darlehens mit einem klassischen Annuitätendarlehen.