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Baubegriff G
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Geschrieben: 11.11.2008 um 17:05 von gartenfo


Baubegriffe G


Gasfeuerung (Heizung)
  • Gebläsegasbrenner: Brenner, bei dem die Verbrennungsluft mechanisch zugeführt werden.
  • Atmosphärische Brenner: Gasbrenner ohne Gebläse.


Gastgewerbe
Als gastgewerbliche Objekte gelten Betriebe, die öffentlich zugänglich sind und/oder Speisen und Getränke zum Genuss an Ort und Stelle abgeben, Gäste beherbergen und/oder Unterhaltung, verbunden mit der Abgabe von Getränke bieten.


Gebäudeentwässerung (Kanalisation)
Entwässerungssysteme innerhalb eines Gebäudes.


Gebäudeinstallationen (Haustechnik)
Installationstechnische Einrichtungen.


Gebäudetrennfuge
Fuge zwischen Bauwerken oder Bauwerksteilen, deren Auflager auch durch eine Fuge getrennt sind.


Gebäudeversicherungswert (Assekuranzwert)
Der Gebäudeversicherungswert ist der von der Kantonalen Gebäudeversicherung festgesetzte Neuwert der versicherten Gebäude. Er umfasst die gebäudevollendenden, ortsgebundenen Kosten sowie alle dem Eigentümer gehörenden, mit dem Gebäude fest verbundenen Anlagen.


Gefällsbruch (Kanalisation)
Teilbereich einer Sammelleitung mit einer Neigung von 15° bis 45°.


Gefällsschicht (Flachdach)
Schicht die zur Erreichung eines Gefälles erstellt wird.


Gefräst (Kunststein)
Bearbeitung der Oberfläche eines Kunststein-Bauteiles mit der Fräse.


Geruchverschluss GV (Kanalisation)
Vorrichtung, die das Ausströmen von Gerüchen aus dem Entwässerungssystem verhindert.


Gesamtleitung
Leitung der Planung und der Ausführung eines Bauvorhabens. Vertretung des Bauherrn.


Geschliffen (Kunststein)
  • Grob: Bearbeitung mit rauem Schleif- oder Frässtein. Die Schleifspuren sind sichtbar, die Poren werden nicht ausgespachtelt.
  • Fein: Bearbeitung mit feinem Schleifstein. Keine Schleifspuren sichtbar, die Poren werden nicht ausgespachtelt.
  • Porenlos fein: Vor dem Feinschleifen werden die Poren mit einer Masse ausgespachtelt.


Geschossfläche (Grundlagen)
Summe der Geschossflächen einer Zone, inkl. Konstruktionsflächen.


Gespitzt (Kunststein)
Steinhauerartiges Bearbeiten einer ausgehärteten Kunststeinoberfläche mit einem Spitzeisen.
  • Grob: weniger als 10 Einschläge pro dm2
  • mittel: 10 bis 30 Einschläge pro dm2
  • fein: mehr als 30 Einschläge pro dm2


Gestockt (Kunststein)
Bearbeiten einer ausgehärteten Kunststeinoberfläche mit einem Stockhammer.
  • Grob: Stockhammereinsatz von 12mm Zahnweite.
  • Mittel: Stockhammereinsatz von 7mm Zahnweite.
  • Fein: Stockhammereinsatz von 4mm Zahnweite.


Gewände (Kunststein)
Seitliche Tür- und Fenstereinfassungen etc.


Gewässer
Als Gewässer bezeichnet man dauernd oder periodisch Wasser führende fliessende oder stehende Gewässerflächen.


Gewaschen (Kunststein)
Auswaschen einer Kunststeinoberfläche vor dem Aushärten.


Glasfaserplatte (Wärmeschutz)
Rohdichte: 16 bis 140 kg/m3


Glasmosaik (Nutzschicht)
Elemente aus gefärbter oder ungefärbter Glasmasse.


Gleitfestigkeit (Naturstein)
Eigenschaft einer Oberfläche, welche die Haftung von Benutzern sicherstellt.


Grenzwert (Heizung)
Zu erfüllende Anforderung, die dem heutigen Stand der Technik, unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit, erreicht werden kann.


Grundbuch
Das Grundbuch ist ein durch eine kantonale Behörde geführtes öffentliches Register, dass zur Aufnahme von Grundstücken und der Rechte an diesen bestimmt ist (Art. 942 ZGB). Es führt insbesondere auf:
  • Dienstbarkeiten: Recht oder Last privatrechtlicher Natur zugunsten oder zulasten eines oder mehreren Grundstücke; oft als Servitut bezeichnet. Beispiele sind Wegrecht, Durchleitungsrecht, Näherbaurecht, Grenzbaurecht, usw. Zu den Dienstbarkeiten gehören auch die Personaldienstbarkeiten Wohnrecht und Nutzniessung.
  • Anmerkungen: Öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen wie Revers, Gestaltungs- und Bebauungsplanpflicht, usw.
  • Vormerkungen: persönliche Rechte Dritter wie Vorkaufsrecht, Kaufsrecht, Miet- und Pachtvertrag, usw. (Art. 959 ZGB).


Grundierung (Malerarbeiten)
Anstrich, welcher zur Haftvermittlung, als Korrosionsschutz, zur Verminderung der Saugfähigkeit des Untergrundes oder als Sperrschicht dient.


Grundleitung (Kanalisation)
Unter dem Kellerboden im Erdreich oder im Fundamentbereich liegende Leitung, welche das Abwasser de Grundstückanschlussleitung zuführt.


Grundpfandverschreibung
Die Grundpfandverschreibung dient der Sicherstellung einer beliebigen gegenwärtigen, zukünftigen oder bloss möglichen Forderung, für das die Liegenschaft als Pfand haftet (Art. 824 ZGB).


Grundputz (Verputz)
Unterste Schicht des Putzaufbaues.


Grundstücke
Als Grundstücke werden Liegenschaften, selbständige und dauernde Rechte, Bergwerke sowie Miteigentumsanteile an Grundstücken bezeichnet. Solche Grundstücke sind demzufolge Schatzungsgegenstände (Art. 655 ZGB).


Grundstückentwässerung (Kanalisation)
Entwässerungssysteme ausserhalb eines Gebäudes bis zur Kanalisation.


Grundwasser (Kanalisation)
Grundwasser ist Sickerwasser, welches in einem durchlässigen Grundwasserträger fliesst.


Gült
Die Gült ist ein Pfandtitel gemäss Art. 847 ff ZGB, bei der eine Forderung als Grundlast auf ein Grundstück gelegt wird. Die Forderung besteht ohne jede persönliche Haftbarkeit des Schuldners.


Gussasphalt (Bodenbelag)
Bituminöses Mischgut bestehend aus Bitumen, Filler, Sand und Split.


Zuletzt aktualisiert: 17.03.2009


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