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Baubegriffe B

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Geschrieben: 27.08.2008 um 13:07 von HAUSBAU-RATGEBER


Baubegriffe B


Bau- und Zonenreglement (BZR)
Das BZR enthält in der Regel kommunale Bauvorschriften in Verbindung mit einem Zonenplan.


Baurecht
  • Das Baurecht gibt Dritten die Möglichkeit, auf einem Grundstück oder einem näher umschriebenen Teil eines Grundstückes eine Baute zu erstellen und zu nutzen (Art. 675 ZGB). Ist das Baurecht selbständig und dauernd, kann es im Grundbuch als Grundstück aufgenommen werden. - Es erhält in diesem Fall eine eigene Grundstücknummer (Art. 779 ZGB).
  • Die mit der Dienstbarkeit belastete Eigentümerschaft wird Baurechtsgeberschaft genannt.
  • Die aus dem Baurecht Berechtigten werden Baurechtsnehmerschaft genannt.


Baurechtszins
Der Baurechtszins ist das Entgelt für das Recht, auf fremdem Boden eine Baute zu erstellen und zu nutzen.


Baute auf fremdem Boden
Als Baute auf fremdem Boden bezeichnet man einen Schatzungsgegenstand, der aufgrund einer privatrechtlichen Vereinbarung zwischen Landeigentümerschaft und Gebäudeeigentümerschaft erstellt worden ist.


Bauverbot
Bauverbote sind im Grundbuch eingetragene privatrechtliche Dienstbarkeiten (Servitut). Ihrem Inhalte nach können sie die Überbauung eines Grundstückes oder eines Teiles dauernd unterbinden.


Bauwert
siehe Zeitwert.


Bauzinsen
siehe Finanzierungskosten.


Bauzone
Als Bauzone wird ein Gebiet bezeichnet, für welches einheitliche kommunale Bau- und Nutzungsvorschriften gelten. Ihre Fläche wird durch den Zonenplan begrenzt.


Bestandteil
Bestandteil einer Sache ist alles, was nach der am Ort üblichen Auffassung zu ihrem Bestand gehört und ohne ihre Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung nicht abgetrennt werden kann (Art. 642 Abs. 2 ZGB).


Betriebseinheiten
Bilden mehrere Grundstücke des gleichen Eigentümers - unabhängig davon, ob sie direkt aneinandergrenzen - eine betriebswirtschaftliche Einheit, sind sie in der Regel gesamthaft zu schätzen.


Bodenwert
Als Bodenwert bezeichnet man den Verkehrswert eines Grundstückes, insbesondere unter Berücksichtigung von:
  • Zone (Ausnützung/Nutzung)
  • Baugrund
  • Topographie
  • Grundstückform
  • Erschliessung
  • Lage
  • Immissionen/Emissionen
  • Rechte und Lasten


Bauerwartungsland
Bauerwartungsland ist nicht erschlossenes und noch nicht einer Bauzone zugewiesenes Land, das in näherer Zukunft als Bauland in Betracht kommen könnte.


Bruttoeinkünfte (Rohertrag/Bruttomietertrag)
Als Bruttoeinkünfte gelten die auf längere Zeit erzielbaren Einkünfte ohne Abzug der Unterhalts- und Verwaltungskosten, der Zinsen für Eigen- und Fremdkapital, der Abschreibungen und Steuern. Die Mietnebenkosten (Heizung, Warmwasser, usw.) sind darin nicht enthalten.


Bruttogeschossfläche (anrechenbare Geschossfläche)
Als anrechenbare Geschossflächen gelten die Flächen der Wohn- und Arbeitsräume, alle Voll-, Dach-, Attika- und Untergeschosse einschliesslich Mauern und Wände, Kamine, Lüftungs- und Leitungsschächte (§§ 24, 29 PBG).


Bruttorendite
Als Bruttorendite bezeichnet man das prozentuale Verhältnis des Bruttoertrages zum Katasterwert.


Bewegungsfuge
Fuge zwischen Bau- oder Gebäudeteilen, welche die Dimensions-, Form-, und Lageveränderungen dieser Teile aufnimmt, sowie die Herstellungs- und Ausführungstoleranzen aufnimmt.


Bauteilfuge
Fuge zwischen in Funktion oder Material gleichartigen Bauteilen.


Bauakustik
Ein Teilgebiet der Akustik, das sich insbesondere mit dem Schallschutz in Bauten befasst: Luftschall-, Körperschall- und Trittschalldämmung.


Bauschalldämmass (Akustik)
Im Bau oder Laboratorium (mit Nebenwegen) gemessen, Schalldämmass gemäss ISO 140/IV.


Bewertetes Bauschalldämmass (Akustik)
Einzahlangabe für das in den einzelnen Terzbändern ermittelte Bauschalldämmass gemäss ISO 140/IV.


Belegt (Holz)
Mit Verwendung von Trägerplatten, die in einem separaten Arbeitsgang mit einem Oberflächenmaterial belegt werden, hergestellt.


Beschichtet (Holz)
Mit Verwendung einer Trägerplatte mit Direktbeschichtung bei der Fabrikation hergestellt.


Baugesetz
siehe Planungs- und Baugesetz (PBG).


Blindfurnier (Holz)
Furnier auf nicht sichtbaren Oberflächen.


Brandschutzmörtel (Verputz)
Mörtel zur Verbesserung der brandschutztechnischen Eigenschaften von Bauteilen.


Bindemittel (Putzaufbau)
Stoffe die zur Erreichung des inneren Verbundes und der Festigkeit des Putzes dienen.


Baustellenmörtel
Auf der Baustelle aus den Ausgangsstoffen gemischter Mörtel.


Belag im Verbund (Bodenbelag)
Mit dem Untergrund kraftschlüssiger Belag.


Bretterboden (Bodenbelag)
Boden aus ungehobelten, ein oder beidseitig gehobelten Parallelbrettern, behandelt oder unbehandelt, genagelt oder geschraubt.


Beleuchtung (Haustechnik)
Elektrische Einrichtung zur Beleuchtung von Räumen.


Betriebseinrichtungen (Haustechnik)
Arbeitshilfen und Zentrale Dienste.


Benutzungsgeräusch (Akustik)
Geräusch bei haustechnischen Anlagen, dessen Intensität und zeitlicher Ablauf überwiegend von der Art der Benutzung abhängig ist.


Benutzungsgeräusch (Akustik)
Geräusch bei haustechnischen Anlagen, dessen Intensität und zeitlicher Ablauf überwiegend von der Art der Benutzung abhängig ist.


Baukosten
Die Baukosten stellen das Total der Aufwendungen aller Unternehmungen inkl. der Honorare für die Erstellung eines Gebäudes dar.


Bindemittel (Malerarbeiten)
Nichtflüchtiger, pigmentloser Anteil des Anstrichstoffs.


Bauschutt (Abbruch)
Bauabfälle, die aus min. 90% aus Steinen oder gesteinsähnlichen Bestandteilen wie Beton, Ziegel, Glas, Mauerabbruch, Strassenaufbruch und nicht mit Sonderabfällen vermischt sind. Bauschutt wird in folgende Gruppen aufgeteilt:
  • Ausbauasphalt
  • Strassenaufbruch
  • Betonabbruch
  • Mischabbruch


Betonabbruch (Abbruch)
Durch Abbruch von bewehrten oder unbewehrten Betonbauten gewonnenes Material.


Betonoberflächen (Rohbau)

Typ 1: normale Betonfläche

Flächen ohne besondere Anforderungen:
  • beliebige Flächenstruktur
  • ohne Nachbehandlung von Gräten und Überzähnen

Typ 2: Betonfläche mit einheitlicher Struktur

Fläche mit folgenden Anforderungen:
  • einheitliche Flächenstruktur
  • Brett- Tafelstruktur nicht vorgeschrieben
  • mit Nachbehandlung von Gräten und Überzähnen
Typ 3: Sichtbetonfläche mit Brettstruktur

Sichtbarbleibende Flächen mit folgenden Anforderungen:
  • einheitliche Flächenstruktur ohne Überzähne, Grate und porösen Stellen
  • Poren in mässiger Anzahl zulässig
  • gleichmässige Farbtönung
  • Brettbreite konstant, Brettstösse nicht vorgeschrieben
  • Brettrichtung einheitlich und parallel zur grösseren Abmessung der Schalungsfläche
  • glatte Schalbretter


Typ 4: Sichtbetonfläche mit Tafelstruktur

Sichtbarbleibende Flächen mit folgenden Anforderungen:
  • einheitliche Flächenstruktur ohne Überzähne, Grate und porösen Stellen.
  • Poren in mässiger Anzahl zulässig
  • gleichmässige Farbtönung
  • Tafelgrösse konstant, Tafelstösse nicht vorgeschrieben
  • Tafelrichtung einheitlich und parallel zur grösseren Abmessung der Schalungsfläche.


Betonüberdeckung (Rohbau)

Bauteile:
Witterungsgeschützt: min. 20mm
Bei geschalten Flächen: min. 30mm
Bei ungeschalten Flächen: min. 35mm
In korrosiver Umgebung oder besonderen Anforderungen bezüglich Feuerbeständigkeit: 50mm


Baugips
Sie werden durch erhitzen und mahlen von natürlichem Gipsstein hergestellt. Der Baugips ist nicht wasserbeständig.


Betriebswasser (Haustechnik)
Nichttrinkwasser, Wasser für Gebrauchszwecke, dass qualitativ den vorgaben des eidgenössischen Lebensmittelgesetzes nicht entsprechen muss.


Bewehren (Naturstein)

Verstärkung von Werkstücken mittels Einbringung einer Bewehrung.


Bruchroh (Naturstein)
Mittels Brechen oder Spalten gewonnene unbearbeitete Oberfläche.


Brett (Holz)
Schnittholz von mindestens 8mm und weniger als 40mm Dicke und mindestens 8mm Breite.


Baukostenindex
Unter Baukostenindex verstehen wir den periodisch erscheinenden Baukostenindex der Gebäudeversicherung des jeweiligen Kantons.


Bohle (Holz)
Schnittholz von mindestens 40mm Dicke. Die grosse Querschnittsseite ist mindestens doppelt so gross wie die kleine.


Balken (Holz)
Kantholz, dessen grössere Querschnittsseite mindestens 20 cm beträgt.


Bodenwassereinlauf BE (Kanalisation)
Einrichtung ohne Geruchsverschluss zum Sammeln und Ableiten von Bodenabwasser.


Baukostenplan
Der Baukostenplan (BKP) ist eine Norm der schweizerischen Normenvereinigung für das Bauwesen mit folgendem Inhalt:
  • 0 Grundstück
  • 1 Vorbereitungsarbeiten
  • 2 Gebäude
  • 3 Betriebseinrichtungen
  • 4 Umgebung
  • 5 Baunebenkosten


Bauland
Unter Bauland verstehen wir in der Regel erschlossenes, eingezontes und zur Überbauung geeignetes Land.


Baulinie
Die Baulinie ist die Abgrenzung, welche den Abstand von Neubauten gegen Strassen, Gewässer, usw. festlegt.


Baumassenziffer
Die Baumassenziffer ist die Verhältniszahl zwischen dem umbauten Raum und der anrechenbaren Grundstückfläche (§ 25 PBG).


Zuletzt aktualisiert: 17.03.2009



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