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Ratgeber
Baubegriffe N
Nachhall (Akustik)
Abnahme der Schallenergie in einem geschlossenen Raum nach Unterbrechung der Schallsendung.
Nachhallzeit (Akustik)
Zeitspanne T in Sekunden in der der Schallpegel nach Beendigung der Schallsendung um 60dB sinkt.
Naturasphalt (Bodenbelag)
Auf natürliche Art entstandenes Gemisch bestehend aus Naturbitumen und Mineralstoffen.
Naturvorteile
Als Naturvorteile gelten insbesondere:
- Quellen
- Stein-, Kies-, Sand- oder Lehmvorkommen
- Nutzbare Wasserkraft
- Erdgas
- etc.
Ihr Wert wird als Bestandteil in den Katasterwert des Grundstückes einbezogen.
Nebenkosten
Die Nebenkosten sind die auf den Schatzungsstichtag berechneten mittleren, ortsüblichen Kosten für:- Aussenanlagen
- Werkleitungen
- Gebühren
- Finanzierungskosten (Bauzinsen, Kommissionen, usw.)
Nebenwegübertragung bei Luftschall (Akustik)
Jegliche Form der Luftschallübertragung zwischen zwei aneinander grenzenden Räumen, die nicht über einen gemeinsamen Trennbauteil erfolgt (z.B. Undichtheiten, Lüftungskanäle und Rohrleitungen etc.)
Nebenwegübertragung bei Trittschall (Akustik)
Körperschallübertragung längs angrenzender sich flankierender Bauteile. Sie umfasst auch die Übertragung durch zu Körperschall angeregten Installationen (Rohrleitungen, Kanäle etc.).
Nettogeschossfläche (Grundlagen)
Ein Teil der Geschossfläche ohne die umschliessenden und innenliegenden Bauteile (Stützen, Wände etc.) . Die Nettogeschossfläche entspricht ca. 10-15% der Bruttogeschossfläche.
Nettomietzinsen
- Siehe Mietertrag.
Nettonutzfläche (Nettogeschossfläche, SIA-Norm 416)
Bei Wohnbauten entspricht die Nettonutzfläche der Fläche aller begeh- und belegbaren Flächen innerhalb einer Wohnung einschliesslich der Grundrissfläche von mobilen Bauteilen, Einbauten und internen Treppen.
Bei Gewerbebauten gehören zur Nettonutzfläche alle dem Betriebe dienenden Flächen einschliesslich der Grundrissfläche von Treppen, Liftschächten, mobilen Bauteilen und Einbauten.
Nicht zur Nettonutzfläche gerechnet werden die Grundrissflächen von: Wänden, Kaminen, Schächten und kleinen Nischen, Balkonen, Aussenplätzen, usw.
Neuwert der Baute (Neubauwert)
Als Neuwert der Baute gelten die mittleren ortsüblichen Kosten die für die Erstellung eines gleichwertigen Gebäudes zum Zeitpunkt des massgebenden Bewertungsstichtages erforderlich wären.
Nutzschicht (Flachdach)
Als Geh-, Fahr- oder Vegetationsschicht ausgebildete oberste Schicht eines Bodens.
Nutzungseinheiten (Grundlagen)
Räume oder zusammenhängende Raumgruppen, welche bezüglich der Nutzung eine selbstständige rechtliche oder organisatorische Einheit bilden und gegen Aussen- und Innenlärm zu schützen sind z.B. Wohnungseinheiten, Büro- und Gewerbebetrieb etc.
Treppen, Korridore sowie Laubengänge sind in der Regel als selbstständige Nutzungseinheiten einzustufen. Unterschieden werden welche, die ausschliesslich dem Zugang zu den angrenzenden, gleichartigen Nutzungseinheiten dienen (z.B. Treppenhäuser in Mehrfamilienhäuser oder Korridore in Bürogebäuden), und solchen die nicht im direkten Zusammenhang stehenden Nutzungseinheiten verbinden oder daran angrenzen (z.B. Zugang zu Gastbetrieb).
Nutzungsbedingungen (Haustechnik)
Betriebliche Anforderungen welche die Grenzwerte bez. Richtwerte festlegt.
Nutzungsgrad (Heizung)
Verhältnis von Energiebedarf Wärme zu Energiekennzahl Wärme.
Nutzungsstunden (Grundlagen)
Zeitdauer pro Jahr, in der eine bestimmte Zone genutzt wird.
Zuletzt aktualisiert: 17.03.2009

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