Nahezu die Hälfte der Bauherren haben für ihre Immobilienfinanzierung die Vorteile eines Bausparvertrages erkannt und eingesetzt. Dieser Bausparvertrag besteht aus 3 Phasen: Dies wären die Ansparphase, die Zuteilungsphase und die Darlehensphase. Schließt ein Bausparer nun einen Bausparvertrag ab, so muss er sich vorab für eine gewisse Bausparsumme entscheiden.
Die Sparphase Die Mindestsparsumme, die sich im Normalfall zwischen 40 und 50 Prozent befindet, wird aus der Bausparsummenhöhe errechnet. Nun liegt es am zukünftigen Eigenheimerwerber sich die Sparsumme über einen gewissen Zeitraum in regelmässigen monatlichen Raten, die sich flexibel gestalten lassen, anzusparen. Der Zinssatz für diese Sparraten befindet sich bei etwa zwei bis drei Prozent.
Zuteilungsphase Was der Bausparer bei seinem Bausparvertrag nicht kennt, ist der Zuteilungszeitpunkt. Dieser ist abhängig von der Zuteilung der Bausparkasse, die sich wiederum in diesem Bereich auf ihr Neugeschäft verlässt. Dies bedeutet, dass die Wartezeit sich dann verkürzt, wenn der Bausparkasse eine Menge neuer Sparraten zufließen.
Darlehensphase Ist für den Bausparvertrag die Zeit der Zuteilung gekommen, steht einer Auszahlung der Bausparsumme nichts mehr im Weg. Wie hoch das Bauspardarlehen wird, wird von der Bausparsumme von welcher der Ansparbetrag abgezogen wird, errechnet. Dies sieht folgendermaßen aus: Beträgt die Bausparsumme beispielsweise 50.000 CHF, so ergibt die eine Mindestansparsumme von 40 Prozent. Dies bedeutet dass 20.000 CHF vom Bausparer angespart werden müssen. Ist dies erreicht, erhält er von der Bausparkasse ein Darlehen in Höhe von 30.000 CHF. Das Bauspardarlehen, das in der Regel einen wesentlich höheren Zinssatz und auch größere Tilgungsraten besitzt als es bei einem klassischen Bankenkredit der Fall wäre, hat eine durchschnittliche Laufzeit von 11 Jahren.