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Bereitstellungszinsen
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Geschrieben: 03.02.2010 um 09:58 von HAUSBAU-RATGEBER
Bereitstellungszinsen

Die Bereitstellungszinsen werden alternativ auch als Bereitstellungsprovision oder als Bereithaltungszinsen bezeichnet.

Kreditgebende Institute verlangen Bereitstellungszinsen als Absicherung dafür, falls die Kreditmittel wesentlich später abgerufen werden als vereinbart bzw. vorgesehen.

Bereitstellungszinsen spielen vor allem in der Baufinanzierung eine erhebliche Rolle, da es sich hier immer um Kredite und Darlehen mit einer langen Laufzeit handelt.

Bei Verbraucherzinsen sind die Bereitstellungszinsen nicht Bestandteil des Effektivzins.

Es wird zwischen anrechenbaren und einem nicht anrechenbaren Bereitstellungszinsen unterschieden. Im ersten Fall werden diese Zinsen über den unbeansprucht gebliebenen Teil des Darlehens ermittelt, während im zweiten Fall die gesamte Darlehenssumme zu ihrer Berechnung herangezogen wird. Generell belaufen sich die Bereitstellungszinsen auf rund 0,2 Prozent pro Monat.

Bei der Baufinanzierung markiert entweder der Beginn der vertraglichen Bindung oder das Ende einer von beiden Seiten vereinbarten zinsfreien Periode den Start der Ermittlung der Bereitstellungszinsen.

Wenn ein Neubau realisiert wird, der sich mit Tranchenauszahlungen eines Darlehens finanziert, dann beinhalten die so genannten Bauzeitzinsen auch die Bereitstellungszinsen.

Der Grund, weshalb Bereitstellungszinsen eingehoben werden ist, dass die kreditierenden Banken das gewährte Darlehen wie vereinbart auszahlt und auch dafür sorgt, dass die Tranchen künftig fristgerecht und in voller Höhe an den Darlehensnehmer gehen. Aus dieser Bereithaltung des finanziellen Bedarfs an Fremdmitteln bei einer Baufinanzierung resultiert für die Kreditinstitute die Notwendigkeit dieser Zinsen.

Es kann auch der Fall eintreten, dass eine restliche Kreditsumme nicht mehr benötigt wird. Hier wird für den Darlehensnehmer zwar die Entrichtung der Nichtabnahmeentschädigung fällig, im Gegenzug ist aber auch eine Zahlung der Bereitstellungszinsen nicht mehr erforderlich.
Zuletzt aktualisiert: 03.02.2010


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