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Cap-Darlehen
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Geschrieben: 02.02.2010 um 11:56 von HAUSBAU-RATGEBER


Cap-Darlehen


Das Kennzeichen von einem Cap-Darlehen ist, dass eine gewisse Zinsobergrenze – der sogenannte Cap – keinesfalls überschritten werden darf. Hier zeigt sich, dass es sich bei einem Cap-Darlehen immer um ein variables Darlehen handelt. Die Zinssätze verändern sich alle paar Monate, indem sie an einen Referenzzinssatz, wie den Euribor, angepasst werden.

Der Cap stellt bei einem Cap-Darlehen eine Sicherheit für den Darlehensnehmer dar. Er kommt dann zum Zug, wenn die derzeit aktuellen Marktzinsen der variablen Darlehen niedriger sind als die Zinsobergrenze. Damit ist es bei einem Cap-Darlehen nicht möglich, dass die Zinssätze in einem überhöhten Ausmaß ansteigen.

Wurde beispielsweise die Zinsobergrenze bei einem Darlehen mit fünf Prozent festgesetzt, dann spürt der Darlehensnehmer keiner Auswirkungen, sollten die Zinsen während der Darlehenslaufzeit die fünf Prozent einmal überschreiten („begrenztes Zinsänderungsrisiko“). Im Gegensatz dazu profitiert der Kunde bei einem Cap-Darlehen von gesunkenen Zinssätzen.

Um von einem Cap-Darlehen profitieren zu können, muss außerdem der bei Vertragsabschluss gültige Festzins höher sein als die vereinbarte Zinsobergrenze. Dies gilt vor allem, wenn die Marktzinsen gerade im Steigen begriffen sind. Andernfalls sollte auf ein Cap-Darlehen verzichtet werden und auf ein festverzinsliches Darlehen zurückgegriffen werden. Bei fallenden Marktzinsen gestaltet sich ein Cap-Darlehen für den Darlehensnehmer immer teurer als risikoreichere variable Darlehen, da Geldinstitute für einen steigenden Zinssatz eine Cap-Prämie einheben, die sich bei einem Cap-Darlehen nach der Darlehenssumme, dem Differenzbetrag zwischen der Zinsobergrenze und dem allgemeinen Zinssatz sowie der Dauer der Laufzeit richtet.

Aufgrund dieser Maßnahme ist ein Cap-Darlehen kein reines variables Darlehen. Es setzt sich vielmehr aus einem Festzinsdarlehen und einem Zinscap zusammen.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010




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