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Darlehensantrag
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Geschrieben: 03.02.2010 um 10:40 von HAUSBAU-RATGEBER


Darlehensantrag


Um als potenzieller Darlehensnehmer überhaupt die Möglichkeit auf einen Darlehensvertrag zu erhalten, muss ein Darlehensantrag gestellt werden.

Alternative Bezeichnungen für einen Darlehensantrag sind auch die Begriffe Selbstauskunft, Kreditantrag oder auch Darlehensanfrage.

In der Regel wird der Darlehensantrag in Form eines standardisierten Formulars von den Geldinstituten ausgegeben. Bei diesem Vordruck handelt es sich um ein Blatt Papier, in dem vom Darlehensnehmer sämtliche, für die allfällige Erteilung eines Darlehens wichtige Auskünfte, eingetragen werden.

Informationen über die wirtschaftliche Situation des Kunden, über die Immobilie und auch über das Wie der Finanzierung werden im Darlehensantrag aufgenommen.

Heute bieten viele Banken den vorgedruckten Darlehensantrag auf ihrer Homepage zum Download an. Damit wird es dem Darlehensnehmer wesentlich erleichtert, einen Darlehensantrag auszufüllen. Hierbei handelt es sich aber lediglich um eine so genannte Finanzierungsanfrage, da unter anderem die Unterschrift des Darlehensnehmers fehlt.

Damit ein Darlehensantrag den Rang der Gültigkeit erfährt, muss er vom Darlehensnehmer unterzeichnet werden. Um ein Darlehen zu beantragen, sind gleichzeitig mit dem Darlehensantrag noch weitere Darlehensunterlage beizubringen. Hierbei handelt es sich um so genannte Objekt- und Bonitätsunterlagen wie beispielsweise die Einkommensanrechnungen der letzten Monate oder der Rentenbescheid, ausserdem auch Bauzeichnungen und –pläne, sowie diverse die Immobilie betreffende Gutachten. Erst ein sorgfältig ausgefüllter Darlehensantrag und die vollständigen Darlehensunterlagen sorgen dafür, dass sich das Kreditinstitut ein umfassendes Bild von der finanziellen Lage des Darlehennehmers machen kann.

Der Darlehensantrag wird folglich für die Bewertung des Darlehensnehmers herangezogen und dient einer fachlichen Beurteilung, ob die gewünschte Finanzierung von der kreditgebenden Bank gewährt werden kann.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010


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