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Ratgeber
Das Grundbuch
Das Grundbuch bildet die Basis für den Rechtsverkehr und für Grundbuch Geschäfte mit Liegenschaften. Hie ist jedes Areal innerhalb eines Kreises oder einer Gemeinde eingetragen. Das Grundbuch besteht aus dem Handbuch und den ergänzenden Plänen, Einzelbeschrieben und Belegen.
Dienstbarkeiten
Dienstbarkeiten oder Servitute sind dem Grundstück angehörende Rechte oder Lasten. So kann zum Beispiel angemerkt sein, dass ein Fussweg über ein Nachbarsgrundstück vom Eigentümer begangen werden kann, oder ein fremder Brunnen benutzt werden darf. Lasten und Pflichten. Dazu gehören beispielsweise Höhenbeschränkungen für Bauten oder Zugeständnisse an einen Anstösser. Dienstbarkeiten werden vom Verkäufer auf den Käufer übertragen und können nur im gegenseitigen Einverständnis mit dem berechtigten Nutzniesser und unter notarieller Aufsicht gelöscht werden.
Grundbuch- und Katasterpläne
Liegenschaften werden nicht nur schriftlich sonder auch zeichnerisch erfasst. Die Erstellung von einem Grundbuchplan obliegt dem Geometer oder dem Vermessungsamt. Die entsprechende Vermessung und Vermarkung hat amtlichen Charakter und ist verbindlich. Grenzänderungen, Baulinienkorrekturen und Parzellierungen werden in einen Mutationsplan eingezeichnet und auf dem offiziellen Grundbuchplan laufend nachgetragen.
Die Katasterpläne sowie die entsprechenden Vermessungsdaten dienen dem Architekten als Basis für seine Arbeit.
Öffentlichkeit des Grundbuches
Das Grundbuch ist öffentlich und kann von jedermann eingesehen werden.
Zuletzt aktualisiert: 05.09.2008
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