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Erwerb Grundeigentum
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Geschrieben: 05.09.2008 um 18:07 von HAUSBAU-RATGEBER


Erwerb von Grundeigentum


Der Staat führt Buch über alle Liegenschaftengeschäfte. Die notwendigen Amtsgeschäfte werden von einem gewählten Juristen oder Notar vorgenommen. Er trägt das Grundbuch nach und vollzieht die öffentliche Beurkundung.
Der Kaufvertrag sollte folgende Angaben beinhalten:
  • Name, Adresse und Geburtsdatum beider Parteien.
  • Angaben über das Grundstück: Lage, Adresse, Kataster und Grundbuchnummer, Bezeinung der Gebäude, Versicherungswert mit Schätzjahr und Grundstückgrösse.
  • Anmerkungen und Dienstbarkeiten.
  • Kaufpreis, Tilgungsmodus und Hypotheken.
  • Antrittsdatum.
  • Angaben über die Bezeichnung der Handänderungs- und Gewinnstücksteuer und anderer Kosten.
  • Weiterbestand bzw. Kündigung allfälliger Schadensversicherungen.
  • Datum und Unterschrift.
Der Verkäufer bez. sein Vollmachtgeber muss im Grundbuch eingetragen sein. Der Kaufvertrag erhält Rechtskraft, sobald er von beiden Parteien und vom Notar unterzeichnet ist.


Zuletzt aktualisiert: 05.09.2008


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