HAUSBAU FORUM - Sie bauen ein Haus? - Wir informieren!
Zurück   HAUSBAU FORUM - Sie bauen ein Haus? - Wir informieren!



Familiendarlehen
Views: 1442 Druckbare Version zeigen Jemanden per E-Mail auf dieses Thema hinweisen Show RSS feed. Show this page as PDF document.
Geschrieben: 29.01.2010 um 20:05 von HAUSBAU-RATGEBER


Familiendarlehen


Im Gegensatz zu einem herkömmlichen Darlehen stellt ein sogenanntes Familiendarlehen ein von verwandten oder bekannten Privatpersonen gewährtes Darlehen dar.

Das Familiendarlehen wird im Rahmen einer Baufinanzierung insbesondere dann in Anspruch genommen, wenn der Bauherr die von den kreditgebenden Institutionen geforderte Eigenkapitalsquote von zumindest rund zwanzig Prozent nicht aufwenden kann. Daneben kann dieses Darlehen aber auch aus anderen Gründen beansprucht und gewährt werden. Für viele spielt zum Beispiel das besondere interfamiliäre Verhältnis eine große Rolle, weshalb ein Familiendarlehen bevorzugt wird.

Die Basis von einem Familiendarlehen ist vordergründig das innerfamiliäre Vertrauensverhältnis. So ist zum Beispiel nicht nur die Höhe des Darlehens, sondern auch der vereinbarte Zinssatz lediglich von den beiden Vertragsparteien – also dem privaten Kreditnehmer und dem privaten Kreditgeber – abhängig.

Ein Familiendarlehen erhalten in der Regel künftige Erben von ihren Eltern oder von anderen Verwandten, von denen ein Erbe erwartet wird. In diesem Sinne kann ein Familiendarlehen auch als verfrüht ausgezahltes Erbe gelten. Aber auch in dieser Hinsicht gibt es keine einschränkenden Voraussetzungen und prinzipiell kann jeder einem Familienangehörigen oder einem persönlichen Freund ein Darlehen gewähren.

Wie bei jedem anderen Darlehen auch, sollte ebenso beim Familiendarlehen ein verbindlicher Vertrag zum Abschluss gebracht werden. In diesem schriftlichen Darlehensvertrag sollten mindestens die Höhe des gewährten Darlehens, die Tilgungsart dieser Darlehensform sowie der Zinssatz festgelegt werden. Es besteht aber die Möglichkeit, auch zinslose Familiendarlehen zu gewähren.

Ein solches Darlehen wird von den Banken nicht dem Eigenkapital zugerechnet, sondern dem Fremdkapital. Folglich ist ein solches Darlehen immer ein Fremddarlehen.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010


Seite bewerten
Hervorragend
Gut
Durchschnittlich
Schlecht
Schrecklich

Social Networks
Diese Seite bei Mister Wong speichernDiese Seite bei YiGG.de speichernDiese Seite bei Google speichernDiese Seite bei del.icio.us speichernDiese Seite bei linkarchiv.at speichernDiese Seite bei LinkARENA speichernDiese Seite bei LINKSILO.DE speichernDiese Seite bei My Yahoo speichern

Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 09:51 Uhr.