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Ratgeber
Flex-Darlehen
Wie der Name andeutet, handelt es sich bei einem Flex-Darlehen um eine flexible Darlehensvariante. Das Kennzeichen von einem Flex-Darlehen ist die erneute Zinsfestschreibung mit Beginn eines jeden Quartals. Aus diesem Grund spricht man hier von einer kurzfristigen Zinsbindung. Eine Folge dieser Praxis stellt eine äusserst hohe und flexible Anpassung an die momentane Situation auf dem Finanzmarkt dar.
Um dem Darlehensnehmer eine gewisse Transparenz und Übersicht bei der Gestaltung der Zinssätze zu liefern wird bei einem Flex-Darlehen ein Referenzzinssatz hinzugezogen. Zu diesem Zweck wird hier immer auf den Euribor zurückgegriffen.
Diese kurzfristigen Anpassungen an den Euribor führen beim Flex-Darlehen dazu, dass sich die monatlichen Tilgungsraten verändern, da die Zinssätze nach drei Monaten erneut an den Referenzzinssatz angeglichen werden.
Das Flex-Darlehen stellt dem Darlehensnehmer etliche Optionen hinsichtlich einer Sondertilgung zur Verfügung und ist damit auch in diesem Bereich von einer grossen Flexibilität gekennzeichnet. Dadurch kann der Darlehensnehmer abhängig von der jeweiligen Marktsituation sowie von seinen individuellen Ansprüchen die derzeit passende Art der Tilgung auswählen.
Ein Flex-Darlehen zeichnet sich daneben auch damit aus, dass es über keinerlei Kündigungsfristen verfügt. Damit kann ein Darlehensnehmer sein Flex-Darlehen jederzeit von seiner Seite aus beenden, ohne dass er an die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung tätigen müsste.
Aber die Anpassungsoptionen bei einem Flex-Darlehen gehen noch viel weiter, denn es kann hier das so genannte Wandlungsrecht in Anspruch genommen werden. Damit besteht auch zu jedem Zeitpunkt der Zinsanpassung – also mit jedem Quartalsende – die Möglichkeit, das Flex-Darlehen in ein Festzinsdarlehen umzuändern.
Seine Zielgruppe sind Personen, die eine Baufinanzierung enorm flexibel gestalten möchten.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010

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