Eine Baufinanzierung setzt sich in der Regel aus dem Eigenkapital des Bauherrn sowie auch aus Fremdkapital zusammen. Bei Fremdkapital handelt es sich um fremde finanzielle Mittel, die dem Bauherrn von aussen gewährt werden. Im Allgemeinen ist bei der Baufinanzierung Fremdkapital mit einer Finanzierung über einen Kredit gleichzusetzen.
Aus diesem Grund weist es dieselben Kennzeichen wie ein Kredit im Allgemeinen auf. So hat der so genannte Fremdkapitalgeber ein vertraglich zugesichertes Recht auf Zins- und Tilgungszahlungen.
Alternative Bezeichnungen für das Fremdkapital sind auch Verbindlichkeiten, Gläubiger- sowie Kreditkapital und Schulden.
Des Weiteren sorgt die vereinbarte Kreditlaufzeit dafür, dass das Fremdkapital lediglich für eine bestimmte und exakt definierte Periode zur Verfügung.
Der Fremdkapitalgeber hat keine Eigentumsrechte an der von ihm mitfinanzierten Immobilie. Sollte aber der Fall eintreten, dass der Kreditnehmer in finanzielle Turbulenzen und mit den regelmässigen Rückzahlungsraten in Verzug gerät, so wird der Kreditgeber vorrangig behandelt.
Prinzipiell stellt das Fremdkapital jene Summe dar, die sich ergibt, wenn sämtliche Kosten eines Bauvorhabens addiert werden und davon das dafür zur Verfügung stehende Eigenkapital des Kreditnehmers abgezogen wird.
Gerade im Bereich der Immobilien- und Baufinanzierung sind aber nicht nur Kredite von Banken zum Fremdkapital zu rechnen. Hier finden auch Subventionen von öffentlicher Hand oder vom Arbeitgeber gewährte Baukredite Eingang in das Fremdkapital. Sollte der Bauherr einen Familienkredit von einem seiner Angehörigen erhalten haben. So wird dieser ebenfalls als solches Kapital gewertet. Aus dieser Aufstellung geht hervor, dass es sich bei jeder Form von finanziellen Mitteln Dritter um Fremdkapital handelt.
Das für eine Baufinanzierung aufgewendete Fremdkapital wird im so genannten Finanzierungsplan niedergelegt.