Wasser welches unter Frosteinwirkung zu Eis erstarrt, vergrössert sein Volumen um 9% und erzwingt im feuchten Boden Hebungen. Die Fundamentsohlen müssen unter die Frosttiefe reichen. In nichtbindigen Böden genügt eine Frosttiefe von 80cm (Mittelland) in exponierten Lagen ist mit einer grösseren Frosttiefe zuplanen.