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Das Grundpfandrecht
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Geschrieben: 07.09.2008 um 11:25 von HAUSBAU-RATGEBER


Das Grundpfandrecht

Das Grundpfandrecht ist ein beschränkt dringliches Recht. Es gewährt aber, anders als die Dienstbarkeit, kein beschränktes Nutzungsrecht an einer Liegenschaft. Das Grundpfandrecht dient vielmehr der Sicherung einer Forderung des Pfandgebers. Es verschafft dem Pfandgläubiger das Recht, den Verpfänder (den durch das Grundpfandrecht belasteten Grundeigentümer) aus seinem Eigentum zu verdrängen und das betreffende Grundstück zur Verwertung zu bringen. Das Grundpfandrecht zählt somit zu den Sicherungsrechten.




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