Eine sogenannte Haushaltsrechnung ist unumgänglich, wenn eine Privatperson ein Bauvorhaben realisieren möchte. Wird im Vorfeld eine Haushaltsrechnung aufgestellt, so kann exakt ermittelt werden, auf welche Höhe sich die monatliche finanzielle Belastung einer Kreditrückzahlung belaufen darf. Grundsätzlich wird bei einer Haushaltsrechnung von allen addierten monatlichen Einnahmen die Summe der Ausgaben subtrahiert.
Bei einer Haushaltsrechnung werden pro Monat sämtliche Einnahmen und Ausgaben eines Haushalts aufgelistet. Sie hat zum einen alle laufenden Kosten zum Inhalt. Hier gilt es aber zu beachten, dass nicht nur die Fixkosten berücksichtigt werden. Auch veränderliche Kosten müssen in die Haushaltsrechnung mit aufgenommen werden. Des Weiteren sind auch jene finanziellen Belastungen Teil der Haushaltsrechnung, die zwar nicht monatlich, sondern zum Beispiel nur in unregelmäßigen Abständen oder lediglich alle drei oder sechs Monate anfallen.
Es bedarf außerdem besonderer Disziplin, sich die Aufwendungen für Lebensmittel oder für andere Alltagsprodukte, die laufend gekauft werden, exakt zu notieren. Aber auch hier muss jede Ausgabe penibel in die Haushaltsrechnung eingetragen werden. Da die Ausgaben in diesem Bereich zum Beispiel aufgrund von Feiertagen oder ähnlichem pro Monat sehr unterschiedlich ausfallen können, sollte eine Haushaltsrechnung über mehrere Monate geführt werden. Damit wird auch sichergestellt, dass auch nicht monatlich anfallende Ausgaben in die Haushaltsrechnung Eingang finden.
Eine Haushaltsrechnung stellt die Grundlage einer realistischen Einschätzung der eigenen finanziellen Möglichkeiten dar. Es wird empfohlen, die Ausgaben nicht allzu knapp zu kalkulieren, da ansonsten böse Überraschungen vorprogrammiert sind. Es muss zum Beispiel auch der sogenannte Notgroschen berücksichtigt werden, auf den auch im Rahmen einer Baufinanzierung nicht verzichtet werden sollte.