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Ratgeber
Hypothek
Bei einer Hypothek handelt es sich prinzipiell um einen so genannten Unterpfand. Im Immobilienbereich und damit auch in der Baufinanzierung wird eine Hypothek zur Absicherung eines Kredites oder Darlehens herangezogen.
Im Detail erlaubt eine Hypothek die Befriedigung des Gläubigers aus dem Erlös, der bei einer allfälligen Zwangsverwaltung oder –versteigerung des Grundstückes, welches mit dieser Hypothek belastet ist, erzielt wird. Die Voraussetzung dafür ist, dass sich dem jeweiligen Hypothekar, das ist der Hypothekengläubiger, diese Forderungen auch zustehen.
Umgangssprachlich wird aber meist das durch eine Hypothek abgesicherte Darlehen als Hypothek bezeichnet.
Im Gegensatz zu Deutschland oder Österreich kennt die Schweiz juristisch gesehen keine Hypothek. Aber auch in der Schweiz hat sich dieser Begriff eingebürgert, um das zum Beispiel das einschlägige Darlehen zu benennen.
In der Schweiz wird der so genannte Grundpfand andersartig beschrieben. Im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) werden die drei Varianten Grundpfandverschreibung, Schuldbrief sowie Gült näher definiert.
Das bedeutet, dass anstatt einer rechtlich definierten Hypothek diese Mittel einer grundpfandrechtlichen Besicherung verwendet werden können.
Dennoch sind in der Schweiz auch eine Festhypothek sowie eine variable Hypothek gebräuchlich. Diese Bezeichnungen werden hier analog zu einem festverzinslichen oder zu einem variablen Darlehen verwendet. Das bedeutet, dass eine so genannte Festhypothek über einen für die gesamte Dauer der vereinbarten Laufzeit festgelegten Zinssatz verfügt, während die variable Variante durch abänderbare Zinsen gekennzeichnet ist.
Wie bei allen anderen Kreditarten auch, muss auch bei einer Hypothek auf die persönlichen Umstände und die finanziellen Möglichkeiten eingegangen werden. Auch die Kreditwürdigkeit und Bonität eines Kunden wird hier zur Erteilung herangezogen.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010

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