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Ratgeber
Der Kaufvertrag
Der Kaufvertrag gehört zusammen mit dem Tauschvertrag und mit der Schenkung zu den Veräusserungsverträgen. All diese Veträge haben gemeinsam, dass das Eigentum an einer Sache oder an einem Recht auf eine andere Person übertragen wird.
Durch den Kaufvertrag verpflichtet sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen. Der Käufer verpflichtet sich demgegenüber, den Kaufpreis zu bezahlen.
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