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Kreditkündigung
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Geschrieben: 02.02.2010 um 21:19 von HAUSBAU-RATGEBER


Kreditkündigung


Von einer Kreditkündigung wird dann gesprochen, wenn ein bestehender Kreditvertrag von einer Partei für beendet erklärt wird. Bei vielen Kreditarten wird diese Möglichkeit berücksichtigt, indem gewisse Kündigungsfristen gelten. Werden diese eingehalten, dann muss dafür keine Strafzahlung getätigt werden.

Hat der Kreditnehmer zum Beispiel ein variables Darlehen abgeschlossen, dann wird ihm in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten gewährt. Bei diesem Beispiel besteht für den Kreditnehmer immer dann die Möglichkeit zu kündigen, wenn der Zinssatz an die aktuellen Marktzinsen angepasst wird. Diese Option schützt hier auch den Verbraucher, da er im Extremfall von überdurchschnittlich gestiegenen Zinsen betroffen ist.

Bei einem festverzinslichen Darlehen wird im Allgemeinen ebenfalls eine Möglichkeit auf Kreditkündigung eingeräumt. Nach der Zinsbindung kann der Kreditnehmer innerhalb eines Monats kündigen, mit der zunehmenden Dauer der Laufzeit erhöht sich die Kündigungsfrist bei einem Festzinsdarlehen allerdings auf ein halbes Jahr.

Bei einem variablen Darlehen gelten demnach im Gegensatz zu einem festverzinslichen Darlehen verschiedene Kündigungsmodalitäten. Neben diesen beiden unterschiedlich gehandhabten Arten der Kreditkündigung weisen die anderen Kreditarten, wie zum Beispiel kombinierte Darlehen, spezifische Bedingungen für eine Kreditkündigung auf.

Wenn das Recht auf eine Kreditkündigung eingeräumt wird, dann muss zwischen einer fristgerechten sowie einer fristlosen Kreditkündigung unterschieden werden. Ausserdem muss der Kreditnehmer bei Vertragsabschluss darauf achten, ob ihm eine Option auf Kreditkündigung überhaupt verbindlich zugesichert wurde.

Hält sich der Kreditnehmer bei der Kreditkündigung nicht an die einschlägigen Kündigungsfristen, so muss er in vielen Fällen an das betreffende Kreditinstitut eine Vorfälligkeitsentschädigung entrichten. Diese Massnahme ersetzt den Banken die ihnen durch die Kreditkündigung entgangenen Zinsen.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010


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