Bei der Kreditwürdigkeit handelt es sich um die Bonität einer Person. Sie bezeichnet ihre Fähigkeit, eine gewährte Kreditsumme fristgerecht in den vereinbarten Raten einer schlussendlich vollständigen Tilgung zuzuführen. Daneben wird auch die Bezeichnung „ökonomische Rückzahlungsfähigkeit“ als Alternative verwendet.
Ingesamt betrachtet fällt aber nicht nur der Umstand der wirtschaftlichen Rückzahlungsfähigkeit unter die Kreditwürdigkeit. Sie wird vielmehr auch vom sogenannten Zahlungswillen eines Kreditnehmers mit definiert.
Um die Kreditwürdigkeit eines Kunden zu untersuchen, nimmt ein kreditgebendes Institut unter anderem Einblick in die Vermögens- und Einkommenssituation eines interessierten Kreditnehmers. Aber auch Aspekte wie berufliche Qualifikationen spielen bei der Einstufung der Kreditwürdigkeit eine Rolle. Auch die Einkommenshöhe, der Wert des vorhandenen Vermögens, die Ausgabenlage, der Bestand von anderweitigen Schulden oder die frühere Rückzahlungsmoral wird in dieser Hinsicht berücksichtigt.
Bei der Kreditwürdigkeit wird vonseiten des Bankinstitutes aber nicht nur die derzeitige finanzielle Fähigkeit des Kunden in Erfahrung gebracht. Auch sein vergangenes und sein vorherzusehendes zukünftiges Verhalten spielen in die Ermessung der Kreditwürdigkeit einer Privatperson hinein.
Ermittelt wird die Kreditwürdigkeit anhand spezifischer statistischer Berechnungen. Je nach Ergebnis erfolgt danach die Kategorisierung in genau beschriebene Scores oder Ratings.
Prinzipiell verfügt jeder sowohl über eine ökonomische als auch über eine persönliche Kreditwürdigkeit. Die wirtschaftliche Bonität wird dabei von den sogenannten dinglichen Sachen sichergestellt, während die persönliche aus den nichtdinglichen Sachen resultiert.
In der Schweiz sammeln diverse sogenannte Wirtschafts-, Kredit- oder Handelsauskunfteien Informationen zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen. Der Umgang mit diesen Daten, zum Beispiel die Dauer der Speicherung bei einem Kreditgesuch, ist im Datenschutzgesetz (DSG) geregelt.