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Ratgeber
Libor-Hypothek
Eine Libor-Hypothek stellt ein ähnliches Bankprodukt wir das Euribor-Darlehen dar.
Als Libor wird die London Interbank Offered Rate bezeichnet. Im Gegensatz zum Euribor, der nur die Länder der Euro-Zone mit einschliesst, stellt der Libor einen international akzeptierten Referenzzinssatz dar. Er beschreibt jenen Zinssatz, zu welchem sich Geldinstitute gegenseitig Geld aufnehmen. Diese Geldaufnahmen erfolgen stets in Eurowährungen und sind von einer kurzfristigen Dauer vom maximal einem kalendarischen Jahr gekennzeichnet.
Die Festsetzung des Libor erfolgt über die Geldinstitute, welche der British Bankers´ Association mit Sitz in London angehören.
Eine alternative Bezeichnung für die Libor-Hypothek ist daneben auch Geldmarkt-Hypothek. Eine Libor-Hypothek weist einen flexiblen Zinssatz auf, der regelmässig zu jedem Quartal oder Halbjahresende an den Libor, der hier als Referenzzinssatz fungiert, angepasst.
Bei einer Libor-Hypothek verlangen die kreditgebenden Anbieter vom Darlehensnehmer die Zahlung eines Zuschlages. In Abhängigkeit von der eigenen Bonität sowie der Eigenschaften der Immobilie fällt diese Zuschlagszahlung individuell aus.
Für den Kunden besteht bei einer Libor-Hypothek die Option, eine Zinsobergrenze zu vereinbaren. Diese wird auch als Cap bezeichnet und dient dazu, den Darlehensnehmer gegen überdurchschnittlich hoch angestiegene Zinssätze abzusichern.
Schweizer Bankhäuser raten von einer Zinsobergrenze ab, wenn es sich um eine kurzfristige Libor-Hypothek mit einer Laufzeit von maximal drei Jahren handelt. Grund dafür ist das vergleichsweise stabile finanzpolitische Gebaren der Schweizer Nationalbank. Aus diesem Grund sollte bei einer solchen Finanzierung eines Bauvorhabens, die sich immer durch eine lange Laufzeit auszeichnet, ein Cap vereinbart werden.
Es wird empfohlen, bei einer Baufinanzierung auf eine Kombination von einem Libor-Hypothek mit einem festverzinslichen Darlehen zu setzten.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010

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