Die Projektierung und Ausführung von Schutzraumanlagen erfolgt nach den Weisungen und Vorschriften des Amtes für baulichen Zivilschutz. Die Lage innerhalb des Gebäudes ergibt sich aus schutztechnischen Überlegungen. Sie dürfen mit Ausnahme der Beleuchtung keine offenen Installationen aufweisen. Einbauten müssen sich im Ernstfall innerhalb von 24 Stunden demontieren lassen. Es sind je nach Lage und Grösse Belüftungsanlagen, Panzertüren, Schleusen, Reinigungsanlagen und Fluchtwege nötig. Die notwendigen statischen Berechnungen werden vom Bauingenieur erstellt.