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Massgrundlagen

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Geschrieben: 06.09.2008 um 11:12 von HAUSBAU-RATGEBER


Massgrundlagen

Die Schrittlänge des Menschen bestimmt immer die Masse für das Auslegen von Treppen, Rampen und Leitern. Dieses biologische Mass liegt im Mittel bei 63cm. Bei ansteigendem Weg verkürzt sich die Schrittlänge um das doppelte des Steigungsmasses. Bei einer Steigung von 31.5cm ist die Schrittlänge auf null gesunken und man spricht von einer Leiter.
Das zu wählende Steigungsverhältnis soll aus dem Schrittmass, der Bequemlichkeit und der Sicherheit optimiert werden. Ausserdem entscheidet auch die Funktion eines Gebäudes über die Bemessung einer Treppe.

Steigungen in Grad:
  • Rampen: 0° bis 45°
  • Treppen: 24° bis 45°
  • Leitertreppen: 45° bis 75°
  • Leitern: 75° bis 90°



Zuletzt aktualisiert: 06.09.2008


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