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Der Mietvertrag
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Geschrieben: 07.09.2008 um 11:30 von HAUSBAU-RATGEBER


Der Mietvertrag

Die Miete ist die entgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch. Sie gehört neben der Pacht und der Gebrauchsleihe zu den Gebrauchsüberlassungsverträgen. Die Miete ist ein Dauerschuldverhältnis. Der Mietvertrag ist formlos gültig.
Der Mietvertrag hat vor allem auf dem Gebiet der Wohnungs- Geschäftsraum und Grundstücksmiete seine Bedeutung. Daneben spielt aber auch die Vermietung von beweglichen Sachen wie Autos, Maschinen usw. eine Rolle.




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