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Ratgeber
Miteigentum
Miteigentümer haben grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie die Alleinbesitzer. Ihre persönliche Handlungsfreiheit ist durch die Demokratisierung innerhalb der Gemeinschaft eingeschränkt. Sie könne ihren Anteil verkaufen und verpfänden sind aber nicht ermächtigt ohne Einwilligung der Gemeinschaft Veränderungen am Besitz vorzunehmen. Das oberste Organ ist die Gemeinschaft. Entsprechende Entscheidungen werden aufgrund von Anträgen einzelner Mitglieder oder der Verwaltung durch Mehrheitsbeschluss getroffen.
Zuletzt aktualisiert: 05.09.2008
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