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Nichtabnahmeentschädigung
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Geschrieben: 02.02.2010 um 12:49 von HAUSBAU-RATGEBER


Nichtabnahmeentschädigung


Im Falle, dass ein Kreditnehmer einen bereits gewährten Kredit doch nicht abnimmt, so muss er dafür eine Nichtabnahmeentschädigung tätigen. Prinzipiell gleicht sie der Vorfälligkeitsentschädigung, die vom Kreditnehmer zu zahlen ist, wenn ein bereits laufender Kredit vorzeitig und nicht regelkonform aufgekündigt wird.

Aus dieser Beschreibung wird ersichtlich, dass eine Nichtabnahmeentschädigung nicht mit einer Kreditkündigung in Zusammenhang steht. Sie wird dann fällig, wenn bereits vor Antritt des Kreditvertrages vonseiten des Kreditnehmers auf die Auszahlung der Kreditsumme verzichtet wird.

Analog zur Vorfälligkeitsentschädigung stellt die Nichtabnahmenetschädigung ein Instrument zum finanziellen Ausgleich dar. Wird ein Kredit vom Kreditnehmer nicht abgenommen, dann entstehen dem kreditierenden Institut Schäden, welche es abzufedern gilt. So hat das Kreditinstitut bereits sämtliche notwendige Mittel bereitgestellt, damit der Kredit beansprucht werden kann.

Banken verfügen generell über zwei verschiedene Möglichkeiten, um die Höhe einer Nichtabnahmeentschädigung zu eruieren.

In dieser Hinsicht kann die kreditgebende Bank zum Beispiel einen fixen pauschalen Betrag einheben. Es handelt sich dabei um einen gewissen Prozentsatz der ursprünglich vereinbarten Kreditsumme.

Häufig kommt aber eine andere Variante der Nichtabnahmeentschädigung zum Einsatz. Hierbei bedient sich das geschädigte Bankinstitut entweder der sogenannten Aktiv-Aktiv-Methode oder als Alternative auch der Aktiv-Passiv-Methode.

Die Aktiv-Aktiv-Methode ist dabei für den Kunden vorteilhafter. Sie gleicht, vereinfacht dargestellt, die Zahlungsausfälle aus, die in Relation zur Laufzeit dem Kreditinstitut zukünftig fehlen werden.

Bei der Aktiv-Passiv-Methode werden die entgangenen Gewinne jenen Geschäften gegenübergestellt, welche die Bank tätigen muss, um den entstandenen Schaden auszugleichen. Die Nichtabnahmeentschädigung macht in der Folge jenen Betrag aus, der sich aus der Differenz dieser Gegenüberstellung ergibt.
Zuletzt aktualisiert: 05.11.2010


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