Zu allererst sollte man sich fragen, ob überhaupt ein Finanzierungsbedarf besteht. Problematiken bezüglich Eintritt, Höhe des eventuellen Kauf oder Bau von Immobilien und Zeitpunkt dessen, sind bei Bausparverträgen nicht unbekannt.
Da eine spätere Erhöhung der Bausparsumme problemlos möglich ist, sollte man sich zu Beginn, wenn man sich über noch nichts wirklich sicher ist, für eine niedrigere Summe entscheiden. Macht man es andersherum und vereinbart bei Abschluss eine höhere Summe die man dann später reduzieren möchte, „verliert“ der Sparer einen Teil der zu Beginn gezahlten Abschlussgebühr.
Dies ist der Grund, weshalb man schon beim Abschluss seine Wünsche bezüglich der Bausparsumme und der Sparraten äußern sollte und diese auch in dieser Form anpassen lässt. Die im Bausparvertrag stehende Bausparsumme ergibt sich aus der Berechnung: Bauspardarlehen + Bausparsumme.
Ist der Bausparvertrag reif für die Zuteilung, wird dem Vertragsnehmer die im Vertrag festgehaltene Summe ausgezahlt. Hierzu müssen die Vorraussetzungen, nämlich erreichen der Mindestsumme und der Zielbewertungszahl für die Zuteilung der Bausparsumme erfüllt sein. Das eventuell benötigte Mindestguthaben, die Tilgungsraten und die Höhe der Bausparsumme bilden die Grundlage die zur Berechnung der Abschlussgebühr nötig ist.