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Ratgeber
Planungsinstrumente des Architekten
Planungsinstrumente des Architekten
Der Architekt hällt eine Gedanken und Konzepte an Unternehmer und Spezialisten in Wort und Bild fest. Mit Skizzen, Modellen, Material- und Farbmustern sowie der dazugehörigen Kostenkalkulationen präsentiert er dem Bauherren einen oder mehrere Vorschläge, fixiert die entsprechenden Entscheide protokollarisch und arbeitet nach und nach folgende Planungsinstrumente aus.
Baubeschrieb und Kostenvoranschlag
Im Baubeschrieb sind alle Materialien, Konstruktionen und Farben genau bestimmt. Ausserdem erhält er Hinweise über die Installationen samt Apparate und Armaturenbestückung. Gut bewährt hat sich eine Strukturierung gemäss Baukostenplan (BKP) - Grundstück
- Vorbereitungsarbeiten
- Gebäude
- Betriebseinrichtungen
- Umgebung
- Baunebenkosten
- Ausstattung
Die Detailnummerierung ist in der schweizerischen Zentralstelle für Baurationalisierung in Zürich erhältlich und umfasst alle im Hochbau vorkommenden Positionen. Während der Baubeschrieb die Qualität fixiert, sind aus dem KV die zur Verfügung stehenden Mittel je Arbeitsgattung ersichtlich. Bei Arbeitsvergebungen zeigt ein kontinuierlich durchgeführter Vergleich die Kostenentwicklung auf.
Bauprogramm und Finanzplan
Das Bauprogramm zeigt in zwei Phasen aufgeteilt einerseits den zeitlichen Ablauf während den erwähnten Vorbereitungsarbeiten, andererseits während den Bauarbeiten bis zum Bezug des Objektes. Die Darstellung kann in Netzplan oder Balkentechnik erfolgen, wichtig ist jedoch eine laufende Kontrolle und Anpassung der Eintragungen entsprechend dem tatsächlichen Geschehen auf dem Platz. Der Finanzplan zeigt dem Bauherrn und seinem Geldgeber die Zahlungen aus dem Baukredit im zeitlichen Ablauf. Er kann je nach Höhe der Anlagekosten in Monats- oder Dreimonatsetappen gezeichnet werden. Auch hier sind allfällige Korrekturen nachzutragen und den interessierten Kreisen raschmöglichst zur Kenntnis zu bringen.
Werkverträge und Finanzrapporte
Vor Abschluss eines Werkvertrages führt der Architekt oder Ingenieur eine Ausschreibung unter mehreren Unternehmern durch. Er fixiert die im Baubeschrieb festgelegten Materialien, Konstruktionen und Farben, macht Ausführungs, Mess-, Toleranz-, Zahlungs- und Terminvorschriften und lässt die Entsprechenden Formulare den Unternehmern zukommen. Diese tragen ihre ngebote ein und senden dies zurück zum Architekten. Der Architekt rechnet alle Angebot nach und vergleicht diese. Er stellt dem Bauherren den Antrag zur Vergebung der Arbeit. Sobald sich der Bauherr entschieden hat kann der Werksvertrag ausgestellt und allseitig unterschrieben werden. Er bildet zusammen mit den Plänen die Ausführungsbasis.
Finanzrapporte widerspiegeln die tatsächliche Kostenentwicklung auf der Baustelle und ergänzen in diesem Sinne die den KV und die Vergebungsanträge. Sie können gegenüber den Werksverträgen beträchtliche Unterschiede aufweisen, sei es durch Änderungen, oder bedingt durch die Teuerung. Finanzrapporte sollten vierteljährlich durchgeführt werden und eine Vergleichskontrolle zum Kostenvorschlag aufweisen. Allfällige Abweichungen zum KV und Finanzplan sind zu begründen und von der Bauherrschaft laufend genehmigen zu lassen.
Pläne
Der Architekt zeichnet in Anlehnung an das Bauprojekt zuerst die Rohbaupläne. Diese enthalten alle zur Ausführung notwendigen Arbeitsabläufe, Material- und Massangaben. Ausserdem dienen sie den Spezialisten als Basis für statische Berechnungen, Leitungsführungen, Apparateanordnung und Aussparrungen. Im Masstab 1:50 gezeichnet, erfassen die Pläne sämtliche Grundrisse und Fassaden sowie die zum Verständiss der Konstruktion notwendigen Schnitte.
Bauteile, Räume und Einbauten mit aufwändigen Konstruktionen müssen im Mst. 1:20, 1:10 oder 1:5 dargestellt werden.
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